11.
[Forts. v. S. 400 ] Es ist eine um so heiligere Pflicht, mehr und mehr uns zu bestreben, in diesem unserem Lebensstande nicht undankbar zu sein, sondern den Lieblingen des frommen Kaisers unsere sorgsame und väterliche Liebe zu weihen. Traget an seinen Söhnen die Schuld ab, die ihr dem Vater zu leisten habt! Mehr schuldet ihr ihm nach seinem Tode als zu seinen Lebzeiten. Denn wenn schon an den Kindern gewöhnlicher Leute die Minderjährigkeitsrechte nicht ohne schweres Verbrechen verletzt werden dürfen, wieviel weniger an den Kindern eines Kaisers?