1. In allen göttlichen Angelegenheiten ist das Urtheil des apostolischen Stuhles einzuholen.
Innocentius (sendet) dem Aurelius, Numidius1 .... und den übrigen geliebtesten Brüdern, welche dem carthagischen Concil beiwohnten, Gruß im Herrn.
Bei der Prüfung göttlicher Angelegenheiten, welche die Priester, besonders ein wahres, gerechtes und katholisches Concil mit aller Sorgfalt behandeln muß, habt ihr, die Beispiele der alten Überlieferung beobachtend und der kirchlichen Ordnung eingedenk, die Kraft euerer Frömmigkeit ebenso sehr jetzt durch euere Anfrage als vorher, da ihr euer Urtheil fälltet, in wahrhafter Weise gestärkt, indem ihr beschlossen habt, es müsse auf unseren Richterspruch Rücksicht genommen werden, wohl wissend, was dem apostolischen Stuhle gebühre, auf dem wir alle dem Apostel selbst nachzufolgen verlangen, von welchem der Episcopat selbst und alles Ansehen dieses Namens ausgieng. Ihm foIgend wissen wir sowohl das Böse zu verurtheilen als das Lobenswerthe zu billigen. Vorzüglich aber, daß ihr die Einrichtungen der Väter mit priesterlicher Pflichttreue beobachtet S. 158 und für unverletzlich haltet, weil Jene nicht nach menschlichem, sondern nach göttlichem Ausspruche bestimmt haben, daß man, was immer auch in den entlegensten und entferntesten Provinzen verhandelt würde, nicht früher endgiltig entscheiden dürfe, wenn es nicht zur Kenntniß dieses Stuhles gelangt, damit jedes gerechte Urtheil durch sein Ansehen bekräftiget werde und von da die übrigen Kirchen — gleichwie von ihrer Ursprungsquelle alle Wasser ausgehen und in den verschiedenen Gegenden der Welt als reine Bäche des unverfälschten Hauptstromes fließen — entnehmen, was sie anordnen, welche sie abwaschen sollen, welche als von untilgbarem Moraste Beschmutzte das nur für reine Leiber bestimmte Wasser zu meiden habe.
Vgl. die Adresse im 27. Briefe oben S. 129. ↩
