9. Ihre Irrthümer sind von dem Concil reichend widerlegt.
Hinreichend aber ist durch euere Ermahnungen, durch die so zahlreichen Beispiele unseres Gesetzes (Jenen) begegnet. Wir glaubten, Nichts mehr hinzufügen zu sollen da Nichts von euch übergangen oder verschwiegen wnrde, wodurch Jene sich als widerlegt und überführt zu erkennen vermöchten. Deßhalb werden von uns keine Zeugnisse angeführt, weil schon in diesen die Beweisführung erschöpft und es hinlänglich bekannt ist, daß so viele und so gelehrte Priester Alles gesagt haben, und es sich nicht ziemt zu glauben, daß sie etwas Zweckdienliches übergangen hätten. [Und von anderer Hand:] Lebet wohl, Brüder! [Und an der Seite:] Gegeben am 27.Jänner nach dem 7. Consulate des Theodosius Augustus und dem des Junius Quartus, des erlauchten Mannes.1 S. 165
D. i. 417. ↩
