Text.
Innocentius (sendet) dem Probus (seinen Gruß).
Die durch den Barbarensturm verursachte Verwirrung führte der Gesetzessammlung einen Fall zu. Denn der zwischen Fortunius1 und Ursa rechtlich geschlossenen Ehe hätte die Gefangennehmung Eintrag gethan, wenn nicht die S. 181 heiligen Verordnungen der Religion vorsorgen würden. „Denn nachdem jene vorgenannte Frau Ursa in der Gefangenschaft zurückbehalten wurde, erfährt man, daß der erwähnte Fortunius eine andere Ehe mit der Restituta eingegangen habe. Ursa aber kam, nachdem sie mit Gottes Gnade zurückgekehrt war, zu uns und bewies, ohne daß Jemand es in Abrede stellte, daß sie des Genannten Frau sei. Deßhalb, hochansehnlicher Herr Sohn, entschieden wir, den Anschauungen des katholischen Glaubens gemäß, daß jene (Verbindung), welche zuerst auf die göttliche Gnade gegründet wurde, eine Ehe sei, und daß die Vereinigung mit dem zweiten Weibe, so lange die erste Frau lebt und auch durch eine Auflösung der Ehe nicht verstoßen ist,2 keinesfalls eine rechtmäßige sein könne."3
