6. (4. u. 5. Cap.) Welche Laien in den Klerus aufgenommen werden können, und wie sie zu einzelnen Weihestufen aufsteigen dürfen.
„Die Laien aber, welche als Verheirathete getauft wurde n und sich so betragen haben. daß ihr Ruf in keiner Hinsicht schwankt, indem sie entweder mit den Klerikern inVerbindung stehen oder den Klöstern, woher sie getauft wurden, anhängen, wenn sie weder eine Concubine noch ein Kebsweib erkannt, in allen guten Werken wachsam gewesen, sind an der Aufnahme in den Klerus nicht gehindert."1 (5. Cap.) So jedoch, daß bei ihnen die von den Vorfahren festgesetzten Zeiten eingehalten werden. Keiner soII schnell Lector, schnell Akolyth, schnell Diakon, schnell Priester werden, (weil es sich ziemt, daß sie erst, wenn sie eine lange Zeit in den niederen Ämtern ausharren und ihr Lebenswandel sowie ihr Gehorsam erprobt ist, zum Priesterthume gelangen, nachdem sie sich Verdienste gesammelt, und sie nicht voreilig das an sich reissen sollen, was erst ein erprobter Lebenswandel zu erhalten verdient.
- Decret. cf. D. XXXIII. c. 6.
