8. (5. Cap.) Über die Klage des Bischofs Gregorius von Emerida soll eine Untersuchung gepflogen werden.
Auch des Gregorius, Bischofs von Emerida, Klage, welcher an die Stelle des Patruinus1 ehrwürdigen Andenkens ordinirt wurde, soll, wenn er eine vorbringt, gehört werden und, wenn er gegen sein Verdienst eine Unbild erlitten hat, gegen die der Ehre eines Anderen Mißgünstigen auf Strafe erkannt werden, damit fernerhin nicht gegen jeden Gutgesinnten der Geist der Parteisucht sich erhehe.
Ein anderer Patruinus war Erzbischof von Toledo und Vorsitzender unserer Synode v. J 400. ↩
