7. Auf welche Weise der Papst diesem Unheil abhelfen möge.
Da ihr nun, meine ehrwürdigsten und gottesfürchtigsten Herren,1 Alles wisset, so zeiget denn auch geziemenden Muth und Eifer, damit eine solche den Kirchen angethane Ungerechtigkeit gehoben werde. Denn wenn sich diese Sitte geltend machte und es einem Jeden nach Belieben freistände, aus so entfernten Gegenden in fremde Diöcesen einzufallen und hinauszuwerfen, wen er wollte, nach seiner Willkür zu thun, was ihm gefällt, so wisset, daß Alles zu Grunde gehen und ein unversöhnlicher Krieg den ganzen Erdkreis überziehen würde, in dem Alle gegenseitig hinauswerfen und hinausgeworfen werden. Damit also ein solcher Umsturz nicht die ganze unter der Sonne befindliche Erde ergreife, bitte ich (euch), brieflich zu erklären, daß Alles, was so gesetzwidrig in unserer Abwesenheit und (nur) von einem Theile, obwohl wir uns der Untersuchung nicht entzogen S. 49 vollführt worden, durchaus ungiltig sei, wie es wirklich der Natur nach keine Giltigkeit hat, und daß Diejenigen, welche solcher Ungesetzmäßigkeit sich schuldig gemacht, der Strafe der Kirchengesetze anheimfallen; uns aber, die wir weder überführt noch angeklagt noch als Schuldige überwiesen sind, erfreuet sobald als möglich mit eueren Schreiben, mit euerer Liebe und allem Übrigen, wie früher. Wenn aber Jene, die so sehr alle Gesetze verletzten, auch jetzt noch die Verbrechen, wegen welcher sie uns ungerecht hinauswarfen, nicht prüfen wollten nach Überreichung der Acten und Bekanntmachung der Anklagen und Ankläger an uns, vor einem unparteiischen Richter, dann werden wir uns rechtfertigen und vertheidigen und beweisen, daß wir bezüglich des uns Vorgeworfenen schuldlos sind, wie wir es in der That sind. Denn alles von Jenen bisher Geschehene ist gegen alle Ordnung, gegen alles Gesetz, gegen jeden kirchlichen Canon; und was sage ich gegen einen kirchlichen Canon? Nicht einmal in den heidnischen Gerichten wurde je Solches verübt, ja auch nicht einmal bei einem barbarischen Gerichte; weder Scythen noch Sarmaten hielten je so Gericht, indem sie nur nach einer Partei das Urtheil fällten, in Abwesenheit des Angeklagten, der sich nicht einem Gerichte, sondern einer Feindschaft zu stellen weigerte, unzählige Richter anrief, sich selbst für unschuldig erklärte, und daß er vor der ganzen Welt sich von aller Schuld freisprechen und beweisen werde, daß er in Allem schuldlos sei. Nachdem ihr also alles Dieß erwogen und von meinen gottesfürchtigsten Herrn Brüdern es noch genauer werdet erfahren haben, sodann wollet gütigst eueren Eifer für uns geltend machen. So werdet ihr euch nicht bloß um uns, sondern um das gemeinsame (Wohl) der Kirchen Verdienste sammeln und werdet Lohn von Gott empfangen, der um des Friedens der Kirchen willen Alles unablässig wirket. Lebe wohl und bete fur mich, ehrwürdigster und heiligster Herr.2 Dieser (Brief) ist aber auch S. 50 an Venerius, Bischof von Mailand, und an Chromatius, Bischof von Aquileja, geschrieben. Lebe wohl im Herrn.
Die Mehrzahl der Anrede ist durch den Schluß unseres Briefes erklärt, wo Chrysostomus sagt, er habe dasselbe Schreiben auch an die Bischöfe Venerius und Chromatius gerichtet. ↩
Die noch folgenden Worte könnten für eine Notiz des Palladius gelten, wenn nicht die Grußformel am Ende bezeugte, daß sie zum Briefe selbst gehören. ↩
