6. Gegen Diese, antwortet der Papst, herrscht jetzt eine mildere Praxis als früher.
Gegen Solche war die frühere Praxis härter, die spätere durch Vermittlung der Barmherzigkeit gelinder. Denn die frühere Gewohnheit hielt fest, daß ihnen wohl die Buße gestattet, aber die Communion1 verweigert wurde. Da S. 56 nemlich in jenen Zeiten die Verfolgungen häufig waren, so wurde, damit die Leichtigkeit, womit die Communion ertheilt würde, die Menschen bezüglich der Aussöhnung nicht sorglos mache und vom FalIe abhalte, die Communion mit Recht verweigert, die Buße jedoch gestattet, damit nicht das Ganze völlig verweigert würde; es waren eben die Zeitverhältnisse, welche die Erlassung schwieriger machten. Nachdem aber unser Herr seinen Kirchen den Frieden wieder gegeben hatte und die Furcht gewichen war, hielt man es für gut, den Verscheidenden die Communion zu geben und zwar im Hinblick auf die Barmherzigkeit des Herrn gleichsam als eine Wegzehr auf ihre Reise und damit es nicht den Anschein habe, als ahmten wir die schroffe Härte des Novatian nach, der die Nachlassung verweigerte. Es wird2 also mit der letzten Buße3 die Communion gewährt, damit solche Menschen, wenn sie nur in den letzten Zügen noch Buße thun, durch die Gnade unseres Erlösers von dem ewigen Verderben gerettet werden.
Wir verstehen unter communio mit Frank (vgl. dessen Bußdisciplin S. 741 ff.) die hl. Eucharistie und unter dem voraangehenden poenitentia die Lossprechung von Sünden, nicht mit Morinus und Natalis Alexander unter ersterem die Lossprechung von Sünden, Aufnahme in die Gemeinschaft und unter poenitentia die bloße Zulassung zur Kirchenbuße. ↩
Nach der Lesart der BalIerini: tribuitur, Coustant hat: tribuetur. ↩
In „poenitentia extrema communio“ ist extrema jeenfalls mit poenitentia zu verbinden, nicht mit communio, wie Frank (a. a. O.) übersetzt: „Es wird mit der buße die letzte Communion — extrema communio gewährt. ↩
