2. (Cap. 1.) Solche, welche Wittwen geheirathet haben, dürfen nicht Kleriker werden.
Ich erfuhr, daß Solche, welche bekanntermaßen Wittwen heiratheten, nicht nur Kleriker wurden, sondern auch S. 89 zu den Ehren des Hohenpriesterthums gelangten, was, wie Jedem bekannt, den Anordnungen des Gesetzes zuwiderläuft. Denn da Moyses, der Gesetzgeber, laut ausruft:1 "Der Priester eheliche eine Jungfrau,„ fügte er auch, damit in diesem Gebote Nichts zweideutig bleibe, hinzu: „keine Wittwe, keine Verstoßene.“ Diesem unter göttlicher Autorität erlassenen Gebote wird keine Vertheidigung einer anderen Anordnung entgegengestellt, ausser euere Gewohnheit, welche aber, wie ihr selbst gesteht, aus Unwissenheit, um es schonender zu sagen, entstanden ist, nicht aus apostolischer Überlieferung und triftigem Grunde. Wir aber und alle Kirchen des Morgen- und Abendlandes, Dieß möge euere Liebe wissen, gestatten Dieß durchaus nicht, Solche auch nur zur untersten Stufe der kirchlichen Weihe zuzulassen, und (befehlen) sie, wenn sie darin befunden würden, zu entfernen.
Levit. 22, 13. I4. ↩
