17. Brief des Papstes Leo an alle Bischöfe Siziliens.1
Inhalt
1. Durch eine für immer geltende Verordnung S. 157 verbietet (der Papst) den Bischöfen, was in zwei Kirchen Siziliens ungesetzlich geschehen und daselbst durch die Bischöfe ungerecht gewagt worden ist, welche die Güter ihrer Kirchen unerlaubt verkauft hatten; die Verletzer dieser Anordnung erklärt er für des Ordo und der Gemeinschaft verlustig.
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Baller. I. p. 1393, Mansi V. p. 1314, bei Quesnell auch unter Num. 17; Cacciari II. p. 85, Num. 17. Die von Quesnell gegen die Echtheit dieses Schreibens erhobenen Bedenken sind von Cacciari und den Ballerini gründlich widerlegt und beseitigt. ↩