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Works Leo I, pope (400-461) Epistulae Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)
Erste Abteilung. Die (echten) Briefe v. J. 440-450.

55. Brief des Kaisers Valentinianus an den Kaiser Theodosius.1

Die Einreihung der folgenden vier kaiserlichen Schreiben in die Briefe des Papstes Leo ist durch deren Inhalt sowie dadurch, dass sie auf Veranlassung des Papstes und der römischen Synode verfaßt wurden, gerechtfertigt, wenn wir auch mit den Ballerini nicht die Ansicht Quesnell's teilen können, dass sie von Leo diktiert worden zu sein scheinen. Da alle vier Briefe ohne Datum sind, wurden bezüglich desselben verschiedene Meinungen ausgesprochen. Die Ursache der Divergenz liegt in der verschiedenen Auffassung von dem Feste des hl. Apostels Petrus, zu dem Valentinianus im Anfange seines Schreibens nach Rom gekommen zu sein erwähnt. Baronius2 will darunter das Fest der Kirchweihe der Basilika des hl. Petrus vom 18. Nov. verstanden wissen und meint, alle vier Briefe seien nach dem 18. Nov. des J. 449 verfasst worden, die um den Papst versammelten Bischöfe aber noch immer dieselben gewesen, welche mit ihm die in den obigen (44. u. folg.) Briefen erwähnte römische Synode bildeten; allein abgesehen davon, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass der Papst die schon seit 29. Sept. in Rom weilenden Bischöfe auch nach Beendigung der Synode (um den 13. oder 15. Oct.) noch so lange zurückgehalten habe, besitzen wir kein einziges Dokument S. 294 dafür, dass schon zu Leo's Zeit jenes Kirchweihfest begangen wurde; überdies haben wir für die Anwesenheit des Kaisers Valentinianus in Rom im J. 449 gar keine sonstigen Anhaltspunkte, für die im J. 450 aber sichere Beweise. Deshalb widerlegt QuesnelL3 die Ansicht des Baronius, verfällt aber selbst in eine irrige Behauptung, indem er sagt, es sei unter jenem Feste des hl. Petrus der 29. Juni, der Gedenktag seines Martyriums, zu verstehen; dagegen ist zu erinnern, dass die Anwesenheit des Kaisers zu Rom im März und April aus in diesen Monaten von ihm zu Rom erlassenen Gesetzen erwiesen ist, ferner dass, wenn unsere vier Briefe erst nach dem 29. Juni 400 abgefaßt und abgesandt worden wären, dieselben viel zu spät nach Konstantinopel gekommen wären, als dass Kaiser Theodosius, welcher am 28. Juli desselben Jahres starb, dieselben noch hätte beantworten können, wie er es mit dem 62., 63. u. 64. Briefe tat. Wir müssen uns daher nach einem anderen Feste des Apostels Petrus in den früheren Monaten umsehen und führt uns ein solches das uralte sog. Bucherianische Calendarium am 22. Febr. unter dem Namen: Natale Petri de Cathedra, Cathedrafest des hl. Petrus, auf. Demnach kam Valentinianus am 21. Februar nach Rom, und am 22. Februar erbaten sich Leo und die um ihn versammelten Bischöfe seine briefliche Verwendung bei Theodosius; diese Annahme findet eine weitere Bestätigung darin, dass nach dem (58.) Schreiben der Kaiserin Placidia an Pulcheria geschlossen werden muss, dass unsere Briefe verfasst wurden, bevor noch aus einem Briefe der Pulcheria auf deren entschiedenes Vertreten der gerechten Sache gerechnet werden konnte, weil Placidia sonst in ihrem Schreiben an Pulcheria dies hätte erwähnen müssen; diesen entschieden ausgesprochenen Willen der Pulcheria aber erfuhr der Papst aus einem verlorengegangenen Schreiben derselben, S. 295 welches er am 17. März 450 beantwortete; es erübrigt also für die Abfassung der fraglichen vier Briefe die Zeit zwischen dem 22. Februar und Anfang März, die Ballerini nehmen Ende Februar an. Endlich äussern sich die Ballerini dahin, dass unsere Briefe, wie alle kaiserlichen Gesetze, auch die im Orient erlassenen, in lateinischer Sprache verfasst wurden, dass aber der uns gegenwärtig vorliegende lateinische Text nicht der Originaltext, sondern eine Rückübersetzung eines unkundigen Interpreten sei.

Der Inhalt aller vier Schreiben ist wesentlich derselbe: sie bitten unter Hervorhebung der hohen Würde des apostolischen Stuhles die vorliegende Streitsache dem Ausspruche des Papstes, an welchen Flavianus appelliert habe, und einem neuen, in Italien abzuhaltenden Concil zu überlassen.


  1. Baller. I. p. 961 u. II. p. 1442, Mansi VI. p. 49, bei Quesnell nach Num. 47 (seiner, 51 unserer Zählung), Cacciari II. p. 209 nach Num. 48 (51) setzt unsere Briefe in das J. 449. ↩

  2. Ad an. 449. n. 164. ↩

  3. Dissert: I. de vita et gestis S. Leon. in Baller. II. p.473. ↩

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Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)

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