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Werke Leo der Grosse (400-461) Epistulae Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)
Erste Abteilung. Die (echten) Briefe v. J. 440-450.
65. Brief oder Bitte von allen Comprovincialbischöfen der Metropole von Arles an den hl. Papst Leo gerichtet.

1. Cap.

Eingedenk, welche große Hochachtung und Verehrung dem seligsten apostolischen Stuhle, auf welchem unser Herr Jesus Christus euch nach dem Verdienste der Heiligkeit zum Oberhirten zu bestellen beschlossen, stets gebührte und stets gebührt, ließen wir die Ordination, durch welche unser heiliger Bruder und Mitbischof Ravennins in der Stadt Arles, nach dem Hingange des Bischofs Hilarius seligen Andenkens, unter allgemeiner Übereinstimmung mit der Gnade Gottes zum Hohenpriestertume befördert wurde, durch ein sogleich abgesandtes Schreiben euerem Apostolate anzeigen. Für die mit so großer Herablassung und Liebe von eurer Heiligkeit hieraus erteilte Antwort1 sagen wir unendlichen Dank, wenn wir ihn auch nicht gebührend abstatten können. War es uns auch schon früher bekannt, dass sich unser vorgenannter Bruder und Mitbischof durch die Sanftmut und Heiligkeit seiner Sitten die Gnade euerer Krone2 in sehr hohem Grade erworben habe, so ersahen S. 326 wir doch erst jetzt aus dem Schreiben euerer Heiligkeit deutlich, mit welcher Liebe ihr ihn umfasset. Nachdem wir also die euerem Apostolate mit Recht zukommenden Ehrfurchtsbezeigungen vorausgeschickt, zweifeln wir keineswegs, dass unsere Bitten, welche die Sache der Gerechtigkeit vertritt, bei euerer Krone Gehör finden wird; wünschen wir doch nicht eine neue Einrichtung, sondern nur die Wiederherstellung etwas Althergebrachten und Altehrwürdigen von euch. Denn es ist nicht gerecht, dass der Würde desjenigen, welchen ihr, wie wir erfahren, überaus liebet, das einen Eintrag tue, wodurch ein anderer euere Frömmigkeit beleidigte. Es ist auch ganz offenbar, dass der Kirche von Arles die Gunst der göttlichen Gnade zur Seite stehe, da sie so glücklich war, einen solchen zum Bischöfe zu erhalten, durch welchen sie die Freude erleben sollte, dass die Privilegien der alten Würde, über deren zeitweise Schmälerung sie trauerte, durch die neueren Entscheidungen des apostolischen Stuhles für immer wieder hergestellt wurden.3


  1. D. i. 40. n. 41. Brief. ↩

  2. Ein, wie Quesnell bemerkt, nicht nur dem römischen, sondern auch anderen Bischöfen gegebener Titel. ↩

  3. Aus diesen Worten unsers Briefes erhellt, dass der Verlust der Metropolitanrechte des Hilarius nicht nur ausgesprochen, sondern auch in die Tat gesetzt ward, dass dieser Verlust nur ein zeitweiliger, für Hilarius allein in Folge seiner Übergriffe erklärter war, so dass nach dem Tode des Hilarius für seinen Nachfolger die alten Rechte der Kirche von Arles wieder auflebten. Wollte man dagegen einwenden, dass ja dann die Bischöfe den Papst um die Wiederherstellung der alten Privilegien nicht erst zu bitten brauchten, so möge man bedenken, dass eine solche Erklärung des apostolischen Stuhles zwar nicht an und für sich, jedoch allerdings mit Rücksicht auf die Beschwerde des Bischofs von Vienne wünschenswert, ja notwendig war. ↩

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Übersetzungen dieses Werks
Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)

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