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Werke Leo der Grosse (400-461) Epistulae Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)
Erste Abteilung. Die (echten) Briefe v. J. 440-450.
65. Brief oder Bitte von allen Comprovincialbischöfen der Metropole von Arles an den hl. Papst Leo gerichtet.

2. Cap.

Es ist ja allen Gegenden Galliens bekannt,1 auch der hochheiligen römischen Kirche nicht unbewußt, dass die Stadt Arles als die erste in Gallien den von dem seligsten Apostel Petrus gesandten Trophimus zum Bischof zu haben verdiente, und dass von hier aus allmählig den übrigen Gegenden Galliens das Gut des Glaubens und der Religion zugeflossen. Erwiesen ist es ferner, dass von diesem Bache des Glaubens, welchen uns der Fluß des apostolischen Unterrichtes zuführte, andere Orte früher einen Bischof erhielten als die Stadt Vienne, welche jetzt in unverschämter und auffallender Weise einen ihr nicht gebührenden Vorrang für sich beansprucht. Denn mit Fug und Recht hatte stets jene Stadt die höchste Stufe der heiligen Würde inne, welche im heiligen Trophimus zuerst die Anfänge unserer Religion empfangen und, was sie durch göttliches Geschenk erhalten, hernach über Gallien durch den Eifer in der Heilslehre ergossen hatte. Auf Grund dieser Auszeichnung S. 328 ehrten alle unsere Vorgänger die Kirche von Arles als Mutter und erbaten sich diese Städte, der Tradition völlig2 folgend, von ihr die Bischöfe. Es ist bekannt, dass von dem Bischofe dieser Kirche sowohl unsere Vorgänger, wie auch wir selbst nach der Gnade Gottes zum höchsten Priestertume geweiht wurden. In Anbetracht dieser Altehrwürdigkeit bestätigten die Vorgänger euerer Heiligkeit das, was bezüglich der Privilegien der Kirche von Arles eine alte Einrichtung überliefert hatte, durch Veröffentlichung von Briefen3 (welche ohne Zweifel auch das Archiv des apostolischen Stuhles enthält), weil sie es für ganz billig und gerecht erachteten, dass, sowie die hochheilige Kirche von Rom durch den seligsten Apostelfürsten Petrus den Primat über alle Kirchen der ganzen Welt besitzt, so auch in Gallien die Kirche von Arles, welche in dem heiligen Trophimus einen von den Aposteln gesandten Bischof zu haben verdiente, das Hohepriesterrecht4 der Weihe behaupte. Dies sind die religiösen Privilegien, welche die genannte Kirche besitzt.


  1. Durch den Brief des Papstes Zosimus an die Bischöfe Galliens und der 7 Provinzen, in welchem die der Kirche von Arles verliehenen Privilegien allen übrigen Kirchen bekannt gegeben werden; s. Papstbriefe III. Bd. S. 228. Was die Bittsteller im Folgenden über die Gründung der Kirche von Arles durch den angeblich von Petrus nach Gallien gesandten Trophimus, von dessen Metropolitanwürde u. s. w. vorbringen, sagen sie (im guten oder bösen Glauben) nur dem angeführten Briefe des Papstes Zosimus oder eigentlich den Vorspiegelungen des Patroclus nach; die Ballerini beweisen (II. p. 998 et sqq.) gründlich, dass Zosimus den einseitigen Erklärungen des Patroclus, ohne die Gegenpartei zu hören, allzuviel Glauben beimaß, dass nach Sulpicius Severus (Hist. sacr. I. II. c. 32), nach den Diptychen der arelatensischen Kirche (Mabillon, Analecta III. p. 432), welche auf der Synode von Arles im J. 314 bis zu dem damaligen Bischofe Marianus nur vier Bischöfe von Arles zählen, aus dem Urteile der Turiner Synode (c. 2) v. J. 401, nach Gregor von Tours hist. Francor. I. I. c. 28), welcher berichtet, dass um das Jahr 245 vom Papste Fabianus sieben heilige Männer, darunter Trophimus, nach Gallien gesendet und von diesen sieben Bischofssitze gegründet wurden (von Trophimus der in Arles), aus diesen historischen Zeugnissen beweisen sie, dass jene Aussagen des Patroclus ganz falsch seien, abgesehen davon, dass zur Zeit der Verfolgungen, zur Zeit des Papstes Fabianus, von einer Metropolitanverfassung in Gallien noch keine Rede war. Das erkannten schon die Päpste Bonifacius I., Cölestinus I., welche alsbald die Anordnung des Zosimus aufhoben, weil sie, wie nun Leo (nach dem folgenden Briefe), nicht bloß eine Partei, sondern beide Teile anhörten. S. 327  ↩

  2. Nach der Lesart: traditionem totam; Quesnell schlägt am Rande notam statt totam vor, also der bekannten Tradition. ↩

  3. Promulgatis auctoritatibus (= litteris), womit die einschlägigen Briefe des Papstes Zosimus gemeint sind. ↩

  4. Ordinandi pontificium. ↩

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Übersetzungen dieses Werks
Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)

Inhaltsangabe

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