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Werke Gregor der Grosse (540-604) Dialogi de vita et miraculis patrum Italicorum Vier Bücher Dialoge (BKV)
Viertes Buch

XXIV. Kapitel: Vom Tode des Mannes Gottes, der nach Bethel gesandt wurde

Gregorius. Da geschrieben steht: „Von welchem Tode der Gerechte auch immer überfallen wird, seine Gerechtigkeit wird nicht von ihm hinweggenommen S. 215 werden”,1 was schadet es den Auserwählten, die ohne Zweifel nach dem ewigen Leben streben, wenn sie eine kurze Zeit lang einen schweren Tod erleiden müssen? Vielleicht haben sie bisweilen eine Schuld, wenn auch eine ganz kleine, auf sich, die durch einen solchen Tod getilgt werden muß. So kommt es, daß die Gottlosen zwar Gewalt über sie bekommen, solange sie leben, bei deren Tod aber um so strenger dafür gestraft werden, daß sie an den Guten ihre Grausamkeit ausübten. So wurde ja auch jenem Henkersknecht, dem gestattet war, den ehrwürdigen Diakon2 zu erschlagen, nicht gestattet, über dessen Tod sich zu freuen. Dies bezeugt auch die Heilige Schrift. Denn jenen Mann Gottes, der nach Samaria geschickt wurde, tötete auf dem Wege ein Löwe, weil er auf dem Wege ungehorsamerweise etwas genoß. Aber es steht auch dabei, daß der Löwe neben dem Esel stehen blieb und nicht von dem Leichnam fraß.3 Daraus ist ersichtlich, daß die Sünde des Ungehorsams durch den Tod selbst getilgt wurde; denn der Löwe, der den Lebendigen zu töten wagte, wagte es nicht, den Toten zu berühren. Er hatte den Mut, ihn zu töten; aber er bekam die Erlaubnis nicht, den Leichnam des Getöteten zu verzehren, weil der Mann, der im Leben eine Schuld auf sich hatte, nach Bestrafung des Ungehorsams jetzt durch den Tod ein Gerechter war. Der Löwe, der vorher einem Sünder das Leben genommen hatte, bewachte hernach den Leichnam eines Gerechten.

Petrus. Was du erzähltest, gefällt mir; jetzt aber möchte ich gern wissen, ob die Seelen der Gerechten schon jetzt vor der Auferstehung des Fleisches in den Himmel aufgenommen werden können. S. 216


  1. Weish 4,7 (dem Sinne nach vgl. Ez 33,14-16) ↩

  2. vgl. Kap. 23 ↩

  3. 3 Kön 13,24.28 ↩

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