XLV. Kapitel: Inwiefern man die Seele als unsterblich bezeichnen kann, nachdem es doch gewiss ist, daß sie im ewigen Feuer dahinstirbt
Gregorius. Da man in zweifachem Sinn von „Leben” spricht, so muß man auch bei dem Wort „Tod” einen Doppelsinn zugestehen. Etwas anderes verstehen wir unter dem Leben in Gott, etwas anderes unter dem uns anerschaffenen natürlichen Leben, d. h. das eine bedeutet ein Leben in Seligkeit, das andere ein bloßes Dasein. So kann man auch von der Seele sagen, sie sei sterblich und unsterblich; sterblich ist sie, wenn sie der ewigen Glückseligkeit verlustig geht, unsterblich dagegen, insofern sie nie aufhört, dem Wesen nach zu sein, und ihr natürliches Leben nie verlieren kann, auch wenn sie zum ewigen Tode verdammt ist. Denn in diesem Fall verliert sie zwar das glückselige Dasein, das Dasein selbst aber nicht. Deshalb wird sie immer gezwungen, den Tod ohne Tod, das Aufhören ohne Aufhören, das Ende ohne Ende zu erleiden, so daß ihr der Tod unsterblich, das Aufhören unaufhörlich, das Ende unendlich ist. S. 255
Petrus. Wer sollte, mögen seine Werke wie immer beschaffen sein, dieses unbegreifliche Verdammungsurteil beim Sterben nicht fürchten, wenn er zwar weiß, was er getan hat, aber noch im Ungewissen ist, wie strenge das alles beurteilt wird?