15.
Ihr könnt hierbei auch gemäß eurer Klugheit die Bosheit jener Leute und den Ernst der Richter beobachten, wie sie sich um keinen Preis überreden ließen, den Cäcilianus durch das Volk von der Partei des Majorinus, ohne daß eine bestimmte Person hervortreten würde, anklagen zu lassen; wie sie aber nach Anklägern und Zeugen oder nach Leuten, die in irgendeiner Verbindung mit der Sache standen, fragten, da solche aus Afrika mitgekommen und auch anfänglich anwesend waren, aber, wie man sagte, von Donatus beiseite geschafft worden waren. Zwar hatte Donatus versprochen, sie vorzuführen, aber nachdem er dies nicht nur einmal, sondern öfters versprochen hatte, wollte er nicht mehr vor diesem Gerichte erscheinen. Allein er hatte schon so viel eingestanden, daß er durch sein Wegbleiben offenbar nur beabsichtigte, dass seine Verurteilung nicht in seiner Gegenwart vor sich ging, während das, was zu verurteilen war, in seiner Gegenwart verhört und bewiesen worden war. Dazu kam noch, daß von einigen eine Anklageschrift gegen Cäcilianus eingereicht wurde. Wie daraufhin die Untersuchung aufs neue aufgenommen wurde, welche Personen diese Klageschrift überreichten, wie aber nichts wider Cäcilianus bewiesen werden konnte — warum soll ich es erzählen, da ihr alles gehört habt und, so oft ihr wollt, lesen könnt?