8.
Ihr sollt wissen, daß eure ersten Vorsteher die Sache des Cäcilianus vor den Kaiser Konstantinus gebracht haben. Fordert von uns den Beweis hierfür, und wir werden ihn führen; gelingt er nicht, so tut mit uns, was ihr wollt. Da aber Konstantinus nicht wagte, über die Sache eines Bischofs zu urteilen, so beauftragte er Bischöfe mit der Verhandlung und Beschlußfassung. Dies geschah auch in der Stadt Rom, wobei Melchiades, der Bischof jener Stadt1, über eine große Anzahl S. 412 seiner Amtsbrüder den Vorsitz führte. Da diese den Cäcilianus für unschuldig erklärten und über Donatus, dem Urheber des Schismas zu Karthago, das Urteil sprachen, so ging eure Partei nochmals zum Kaiser und murrte über das Gericht der Bischöfe, in dem sie unterlegen war. Wie könnte auch einer, der einen ungerechten Prozeß führt, die Richter loben, durch deren Spruch er verurteilt worden ist? Und trotzdem gab ihnen der Kaiser in übergroßer Güte nochmals andere Richter in der gallischen Stadt Arles; als eure Partei auch von ihnen an den Kaiser selbst Berufung einlegte, untersuchte dieser in eigener Person die Sache und erklärte den Cäcilianus für unschuldig, die Ankläger für Verleumder. Aber auch nachdem sie so oft unterlegen waren, gaben sie keine Ruhe, sondern verursachten dem Kaiser selbst Überdruß durch ihre täglichen Beschwerden über Felix von Aptunga, der den Cäcilianus geweiht hatte; behaupteten sie doch, er sei ein Traditor und Cäcilianus könne deshalb nicht Bischof sein, weil er von einem Traditor geweiht worden sei, bis endlich auch Felix auf kaiserlichen Befehl vor Gericht geladen, aber im Prozesse vom Prokonsul Älianus für unschuldig erklärt wurde.
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Siehe Seite 150 Anmerkung 1. ↩