12.
Mögen sie euch also nicht sagen, daß wir den Richter mit Gold bestochen hätten! Denn so pflegen nur Leute zu sprechen, die mit ihrer Sache nicht durchgedrungen sind. Doch nehmen wir aber auch den Fall an, wir hätten dem Richter etwas gegeben, damit er für uns und gegen sie entscheide: was haben wir erst ihnen gegeben, daß sie für uns und gegen sich selbst so wichtige Tatsachen nicht bloß reden, sondern auch vorlesen? Oder wünschen sie vielleicht, daß wir vor euch unseren Dank gegen sie aussprechen, weil sie, während nach ihrer Behauptung der Richter von uns mit Geld bestochen wurde, uns alles unentgeltlich geleistet haben, was sie für uns und gegen sich selbst gesprochen und vorgelesen haben? Jedenfalls: wenn sie euch sagen, wir hätten deshalb gesiegt, weil sie die Verteidigung des Cäcilianus besser geführt hätten als wir, so glaubet S. 541 ihnen vollständig! Denn wir hatten geglaubt, es genüge für diesen Zweck die Verlesung zweier Aktenstücke, während sie deren vier vorlegten.