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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
IX. (Nr. 153.) An Macedonius

10.

Wenn also im Hinblick auf gemeinsame Schwäche sowohl der Eifer des Anklägers als auch die Strenge des Richters sich legt, was wird dann wohl nach deiner Meinung die Pflicht des Verteidigers oder Fürsprechers S. 571 gegenüber den Schuldigen sein? Auch ihr, die ihr jetzt Richter seid, habt einst als gute Männer vor Gericht euch der Verteidigung der Angeklagten gewidmet, und es ist euch erinnerlich, wieviel lieber ihr verteidigt als angeklagt habt. Und doch ist noch ein gewaltiger Unterschied zwischen einem Verteidiger und einem Fürsprecher. Denn jener gibt sich Mühe, das Verbrechen wegzustreiten oder es zu verhüllen, der Fürsprecher aber dringt, auch wenn die Schuld schon offen daliegt, auf Erlaß oder Milderung der Strafe. So tun vor Gott die Gerechten für die Sünder, so für sich gegenseitig zu tun, wird den Fehlenden ans Herz gelegt. Es steht ja geschrieben: „Bekennet einander eure Sünden und betet für einander!“1 Jeder Mensch nimmt gern, wo er kann, diesen Liebesdienst einem anderen gegenüber auf sich. Was jeder strafen würde, wenn es in seinem Hause geschehen wäre, das will er im Hause eines anderen ungestraft sehen. Wird man ersucht, einen solchen Dienst bei einem Freunde zu leisten, oder zürnt jemand in unserer Gegenwart über eine Person, die unter seiner Strafgewalt steht, oder begegnet man zufällig einem Zürnenden, so hält man jeden, der nicht zu vermitteln sucht, nicht für überaus gerecht, sondern für höchst unfreundlich. Ich selbst weiß, daß du mit einigen deiner Freunde in der Kirche zu Karthago Fürbitte eingelegt hast für einen Geistlichen, dem sein Bischof mit Recht zürnte. Und doch handelte es sich in diesem Falle nicht um Blut und Leben, da die Kirchenzucht ohne Blutvergießen geübt wird. Allein da ihr wolltet, daß ungestraft bleibe, was euch selbst mißfiel, hielten wir euch nicht für Leute, die das Vergehen billigen, sondern hörten euch an als sehr menschenfreundliche Fürsprecher. Wenn es also erlaubt ist, die kirchliche Strafe durch Fürbitte zu mildern, wieviel mehr muß der Bischof euer Schwert zurückhalten, da die Kirchenstrafen den Betroffenen nur zu einem guten Leben führen, das Schwert aber das Leben rauben will?


  1. Jak. 5, 16. ↩

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