18.
So hat auch unsere Fürbitte für einen verurteilten Verbrecher bisweilen Folgen, die wir nicht gewünscht haben; in ihm, der durch unsere Fürsprache frei geworden, kann nun die straflose Verwegenheit, der Begierlichkeit untertan, noch weit ärger wüten, der eine vom Tode Errettete kann sehr viele töten, oder er kann schließlich selbst infolge unserer Wohltaten sich bessern und andere Sitten annehmen, aber dafür kann ein anderer im Hinblicke auf jene Straflosigkeit ähnliche oder noch ärgere Verbrechen begehen und so sich durch sein schlechtes Leben zugrunde richten. Wie ich denke, darf man diese üblen Folgen uns nicht anrechnen, wenn wir bei euch Fürbitte einlegen, sondern man muß uns vielmehr beurteilen nach den Vorteilen, die wir im Auge haben und zu erlangen wünschen: wir wollen nämlich durch Milde die Herzen gewinnen und dem Worte der S. 579 Wahrheit Zuneigung verschaffen, wir wollen, daß die vom zeitlichen Tode Befreiten so leben, daß sie nicht dem ewigen Tode verfallen, von dem sie nie mehr befreitwerden können.