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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XIV. (Nr. 186.) An Bischof Paulinus

33.

All diese Sätze hat Pelagius, wie aus den Akten selbst hinlänglich hervorgeht, so verworfen, daß er jede Möglichkeit, sie zu verteidigen, ausgeschlossen hat. Daraus ergibt sich, daß jeder, dem das Ansehen dieses bischöflichen Gerichtes und das Bekenntnis des Pelagius selbst maßgebend ist, an dem festhalten muß, woran die katholische Kirche immer festgehalten hat: daß nämlich Adam nicht hätte sterben müssen, wenn er nicht gesündigt hätte; daß seine Sünde nicht ihm allein, sondern auch dem Menschengeschlechte geschadet hat; daß die neugeborenen Kinder sich nicht in jenem Zustande befinden, in dem Adam sich vor der Sünde befand, so daß also auch auf sie die Worte des Apostels sich beziehen: „Durch einen Menschen ist der Tod gekommen und durch einen Menschen die Auferstehung der Toten. Denn wie in Adam alle sterben, so werden auch in Christo alle lebendig gemacht werden“1. Daher kommt es, daß die ungetauften Kinder nicht nur das Himmelreich, sondern auch das ewige Leben nicht besitzen können. Pelagius soll auch bekennen, daß die getauften Reichen des Reiches Gottes nicht zu entbehren S. 655 brauchen, wenn sie auch ihren Reichtum nicht aufgeben; sie sollen nur so sein, wie sie der Apostel im Briefe an Timotheus beschreibt: „Den Reichen dieser Welt befiehl, nicht stolzer Gesinnung zu sein und nicht auf ihren unsicheren Reichtum, sondern auf den lebendigen Gott zu vertrauen, der alles im Überflüsse zum Genüsse spendet; sie sollen reich sein an guten Werken, gerne geben und mitteilen und sich eine gute Grundlage für die Zukunft verschaffen, damit sie das wahre Leben erlangen“2. Er soll gestehen, daß die Gnade und Hilfe Gottes auch zu jeder einzelnen Handlung und nicht nach unseren Verdiensten, sondern — damit sie eine wahre Gnade sei — umsonst und durch die Barmherzigkeit dessen verliehen wird, der gesprochen hat: „Ich werde mich erbarmen, wessen ich mich erbarmt haben werde, und Barmherzigkeit verleihen, wem ich barmherzig gewesen sein werde“3. Er soll gestehen, daß man Kinder Gottes jene nennen könne, die täglich sprechen: „Vergib uns unsre Schulden“4, was sie offenbar nicht in Wahrheit sagen könnten, wenn sie in jeder Hinsicht ohne Sünde wären. Er soll gestehen, daß es einen freien Willen gibt, auch wenn er der göttlichen Hilfe bedarf. Er soll gestehen, daß, obgleich wir auch bei dem Kampfe gegen die Versuchungen und unerlaubten Begierden einen freien Willen besitzen, doch unser Sieg nicht von diesem, sondern von der göttlichen Hilfe herrührt. Denn sonst wäre es nicht wahr, was der Apostel sagt: „Es ist nicht das Werk dessen, der will oder läuft, sondern das Werk des sich erbarmenden Gottes“5. Er soll gestehen, daß den Bußfertigen die Verzeihung gemäß der Gnade und Barmherzigkeit Gottes zuteil wird, nicht gemäß ihren Verdiensten; denn der Apostel nennt auch die Bußfertigkeit selbst ein Geschenk Gottes, indem er von gewissen Personen sagt: „ob etwa Gott ihnen Bußfertigkeit verleihe“6. Jeder also, der der katholischen Lehre und den in den kirchlichen Akten niedergelegten Worten des S. 656 Pelagius zustimmt, soll dies mit einfachen Worten ohne alle Umschweife gestehen. Denn es ist nicht zu glauben, daß jemand die entgegengesetzte Lehre in Wahrheit verworfen hat, wenn er nicht mit gläubigem Herzen an dem, was das Gegenteil davon ist, festhält und in offenem Bekenntnis sich dafür erklärt.


  1. 1Kor. 15, 21. ↩

  2. 1Tim. 6, 17—19. ↩

  3. Exod. 83, 19 und Röm. 9, 15. ↩

  4. Matth. 6. 12. ↩

  5. Röm. 9, 16. ↩

  6. 2 Tim. 2, 25. ↩

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