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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XIV. (Nr. 186.) An Bischof Paulinus

X. 34.

Es zeigt sich nämlich auch in jenen neueren Büchern, die Pelagius nach jenem kirchlichen Gerichte herausgegeben haben soll, noch immer nicht klar, was er von der Sache denkt, obwohl er eine Hilfe der göttlichen Gnade anzunehmen scheint. Denn manchmal stellt; er die Willenskraft so dar, als ob sie sich völlig im Gleichgewichte befinde, so daß sie nach seiner Erklärung ebensowohl zu sündigen als nicht zu sündigen vermag. Wenn dies so ist, dann bleibt für die Gnade kein Spielraum mehr übrig, während nach unserer Behauptung die Willensfreiheit in bezug auf das Nichtsündigen nichts vermag. Bisweilen aber gesteht er, daß wir durch die tägliche Hilfe der göttlichen Gnade unterstützt werden, obwohl unser freier Wille stark genug wäre, die Sünde zu vermeiden. Er hätte offenbar bekennen sollen, daß dieser so lange schwach und hinfällig sei, bis alle Schwachheiten unserer Seele geheilt werden. Denn nicht wegen körperlicher Schwäche betete jener, der sprach: „Erbarme Dich meiner, o Herr, denn ich bin schwach; heile mich, o Herr, denn meine Gebeine sind zermalmt“1. Um zu zeigen, daß er wegen seiner Seele betet, fügt er im Verlaufe hinzu: „Und meine Seele ist sehr betrübt“2.


  1. Ps. 6, 3.  ↩

  2. Ps. 6, 4. ↩

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