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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XVII. (Nr. 194.) An Sixtus

10.

Obwohl deshalb dem Betenden Hilfe verliehen wird zur Überwindung der Begierden nach zeitlichen Gütern und zur Liebe der ewigen Güter und Gottes, des Quells aller Güter, so ist es doch, damit auch das Verdienst des Gebetes nicht zum Stolze verleite, nur der Glaube, der betet. Dieser aber wird verliehen, ohne daß man gebetet hätte; denn wenn er nicht verliehen wäre, könnte man nicht beten. „Denn wie wird man Gott anrufen, ohne zu glauben? Wie wird man an ihn glauben, ohne von ihm gehört zu haben? Wie wird man von ihm hören ohne Predigt? Daher kommt der Glaube vom Anhören, das Anhören aber vom Worte Christi“1. So ist also der Diener Christi der Prediger dieses Glaubens gemäß der ihm verliehenen Gnade, er ist derjenige, der pflanzt und begießt. Aber „weder, wer pflanzt, ist etwas, noch wer begießt, sondern Gott, der das Gedeihen gibt“2 und „jedem das Maß des Glaubens zuteilt“3. Deshalb heißt es auch an einer anderen Stelle: „Friede den Brüdern und Liebe samt dem Glauben!“4. Damit man ihn aber nicht sich selbst zuschreibe, ist sogleich beigefügt: „Von Gott dem Vater und unserem Herrn Jesus Christus.“ Denn nicht alle, die das Wort anhören, haben den Glauben, sondern jene, denen das Maß des Glaubens zugeteilt wird, wie auch nicht alles keimt, was gepflanzt und bewässert wird, sondern nur das, das sein Gedeihen von Gott erhält. Warum aber dieser glaubt, jener aber nicht glaubt, während doch beide das Wort anhören und, wenn ein Wunder vor ihren Augen geschieht, beide dieses sehen, das ist „die Tiefe des Reichtums der Weisheit und Wissenschaft Gottes“, dessen Gerichte unerforschlich sind und bei dem keine Ungerechtigkeit ist, wenn „er auch sich erbarmt, wessen er S. 687 will, und verhärtet, wen er will“. Denn wenn auch diese Gerichte unerforschlich sind, so sind sie deshalb noch nicht ungerecht.


  1. Röm. 10, 14 und 17. ↩

  2. 1Kor. 3, 7. ↩

  3. Röm. 12, 3. ↩

  4. Eph. 6, 23. ↩

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