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Darum aber nennt die Heilige Schrift diejenigen unentschuldbar, die nicht aus Unwissenheit, sondern mit Wissen sündigen, damit sie auch nach dem Urteile ihres Stolzes, vermöge dessen sie auf die Kräfte ihres freien Willens großes Vertrauen setzen, sich als unentschuldbar erkennen. Denn in diesem Falle können sie sich nicht mit Unwissenheit entschuldigen, und doch wäre dies1 noch nicht die Gerechtigkeit, zu der nach ihrer Ansicht der freie Wille ausreicht. Jener aber, dem der Herr die Gnade des Wissens und des Gehorsams verliehen hat, spricht: „Durch das Gesetz erfolgt die Erkenntnis der Sünde“ 2, und: „Die Sünde erkannte ich nicht anders als durch das Gesetz. Denn ich würde nichts von der Begierlichkeit wissen, wenn das Gesetz nicht sagte: ,Du sollst nicht begehrenV’3 Auch will er den Menschen S. 699 nicht als unbekannt mit dem gebietenden Gesetze, sondern als unwürdig der errettenden Gnade auf gefaßt wissen, wenn er sagt: „Ich freue mich am Gesetze Gottes dem inneren Menschen nach“4; aber obwohl er nicht nur das Gesetz Gottes erkennt, sondern auch an ihm sich erfreut, spricht er später: „Ich unglückseliger Mensch! Wer wird mich befreien von dem Leibe dieses Todes? Die Gnade Gottes durch Jesus Christus, unseren Herrn“5. Niemand also errettet von den Wunden jenes Würgers6 als die Gnade des Erlösers; niemand befreit die wegen der Sünde Verkauften von den Fesseln ihres Kerkermeisters als die Gnade des Erlösers.