IV. 18.
Über die Frage, die du anzuregen beliebtest, ob nämlich alle Getauften, wenn sie ohne Buße und mit verschiedenen Verbrechen belastet aus diesem Leben scheiden, zu irgendeiner Zeit Vergebung erlangen werden, habe ich bereits ein Buch von nicht geringem Umfange geschrieben1. Wenn du dich bemühen wolltest, es abzuschreiben, so würdest du vielleicht kein weiteres Bedenken in dieser Hinsicht haben.
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De fide et operibus. ↩