4.
Was soll ich nun tun? Ich möchte meinen Zögling bei deiner Ehrwürdigkeit nicht in schlimmem Lichte erscheinen lassen; ich möchte aber auch diejenigen nicht preisgeben, die ich, als ich sie zusammenführte, mit Angst und Schmerzen geboren habe. Wie ich aber beides zu tun vermag, ist mir nicht ersichtlich. Denn die Sache ist zu einem so großen Ärgernis geworden, daß diejenigen hier bei uns als Ankläger gegen ihn auftraten, die unseren Vorschlag als einen guten Rat mit Freuden auf S. 745 genommen hatten. Doch die auf Notzucht lautende Hauptanklage, die nicht von seinen Diözesanen, sondern von einigen anderen Personen gegen ihn erhoben wurde, konnte durchaus nicht bewiesen werden, und auch in anderen Punkten, die mit großer Gehässigkeit gegen ihn vorgebracht wurden, wurde er als schuldfrei erfunden. Daher wurde mein und anderer Mitleid gegen ihn in hohem Grade angeregt, und alle Klagen der Bewohner des Ortes und der Umgegend über seine unerträgliche Herrschsucht, seine Übervorteilungen und verschiedenen Bedrückungen und Belästigungen schienen uns nicht mehr von solcher Bedeutung zu sein, daß er nach unserer Ansicht deshalb oder wegen all dieser Vergehen zusammengenommen der bischöflichen Würde hätte beraubt werden müssen, sondern es sollte nach unserem Urteil nur wiedererstattet werden, was sich als ungerechte Schädigung erwies.