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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Augustine of Hippo (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XXIII. (Nr. 211.) An gewisse Klosterfrauen

12.

Eure Kleider sollen an einem Orte gemeinsam aufbewahrt werden; mit der Sorge um sie sollen betraut sein eine oder zwei oder so viele, als notwendig sind, um sie zu reinigen und vor Verderbnis zu bewahren. Wie ihr aus einer Küche die Speisen empfanget, so sollt ihr auch aus einer Garderobe die Kleider empfangen. Und soweit es möglich ist, sollt ihr euch nicht darum bekümmern, was euch mit Rücksicht auf die Jahreszeit zum Anziehen gegeben werde, ob jede von euch das wiederbekomme, was sie abgelegt, oder etwas anderes, was eine andere gehabt halte, wenn nur keiner das Nötige versagt wird. Wenn aber aus diesem Grunde Streit und Murren unter euch entsteht und irgendeine darüber klagt, daß sie etwas Geringeres bekommen habe, als sie früher hatte, daß ihr also die Kleidung nicht gut genug ist, die für eine ihrer Mitschwestern gut genug war, so erkennet daraus, wieviel euch fehle an jenem inneren „heiligen Gewände“1 des Herzens, da ihr wegen der Kleidung des Leibes streitet. Wenn euch indessen auch diese Schwachheit nachgesehen und euch wiedergegeben wird, was ihr abgelegt hattet, so sollen doch die abgelegten Kleider an einem Orte unter gemeinsamer Obhut bewahrt werden. Auch soll keine für sich selbst eine Arbeit unternehmen, weder ein Kleid, noch Bettzeug, noch einen Gürtel, noch Wäsche, noch eine Kopfbedeckung, sondern all eure Arbeiten sollen für die Gemeinschaft verrichtet werden, und zwar mit größerem Eifer und emsigerem Fleiße, als wenn ihr etwas für euch selbst herstelltet Denn wenn von der Liebe geschrieben steht: „Sie sucht nicht das Ihrige“2, so ist dies so zu S. 763 verstehen, daß sie das Gemeinschaftliche dem Eigenen und nicht das Eigene dem Gemeinschaftlichen vorzieht. Je mehr also euer Eifer in Besorgung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten eure Sorge für die eigenen übertrifft, um so mehr sollt ihr daraus erkennen, daß ihr Fortschritte gemacht habt; denn bei allen Bedürfnissen dieses vergänglichen Lebens muß die Liebe, die bleibt, den Vorrang haben. Daraus ergibt sich aber auch, daß dasjenige, was jemand seinen im Kloster befindlichen Angehörigen, seien es nun Töchter oder andere Verwandte, zuwenden will, nicht insgeheim angenommen werden darf, sondern in die Hände der Oberin gelegt werden muß, damit es als Eigentum der Allgemeinheit derjenigen zugeteilt werde, die es bedarf. Sollte aber eine das ihr Gebrachte verheimlichen, so soll sie des Diebstahls schuldig erachtet werden.


  1. Tit. 2, 3. Gemeint ist das hochzeitliche Gewand, vom dem im Evangelium die Rede ist. ↩

  2. 1Kor. 13, 5. ↩

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