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Werke Augustinus von Hippo (354-430) Epistulae (Auswahl) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XXVI. (Nr. 228.) An Bischof Honoratus

2.

Dieser Rat aber genügt dir, wie du schreibst, deshalb nicht, weil du fürchtest, wir könnten hierbei gegen das Gebot und das Beispiel des Herrn zu handeln suchen, der uns ermahnt, von der einen Stadt in die andere zu fliehen. Wir erinnern uns ja an seine Worte: „Wenn sie euch verfolgen in dieser Stadt, so fliehet in eine andere“1. Wer aber möchte glauben, es müsse dies nach dem Wille« des Herrn in solcher Art geschehen, daß die Herden, die er mit seinem Blute erkauft hat, des notwendigen Dienstes entbehren, ohne den sie nicht leben können? Hat er dies etwa selbst getan, als er als ein kleines Kind auf den Armen seiner Ellern nach Ägypten floh, da er doch damals noch keine Kirche gegründet, von der wir sagen könnten, daß er sie verlassen habe? Ist etwa, als der Apostel Paulus durch das Fenster in einem Korbe herabgelassen wurde, damit ihn sein Feind nicht ergreife, und er so dessen Händen entrann, die Kirche von Damaskus des nötigen Dienstes beraubt worden? Konnte nicht etwa von anderen dort befindlichen Brüdern das Nötige geleistet weiden? Mit ihrem Willen hatte ja der Apostel dieses getan, um sich für die Kirche zu erhalten, da jener Verfolger eigentlich nur ihn im Auge hatte. Mögen also die Diener Christi, die Verkündiger seines Wortes und Ausspender seines Sakramentes, tun, was Christus befohlen und gestattet bat! Mögen sie immerhin fliehen von einer Stadt in die S. 804 andere, wenn einer von ihnen in besonderer Weise von den Verfolgern aufgesucht wird, vorausgesetzt, daß nur die Kirche nicht von anderen, die nicht in solcher Weise von Häschern gesucht werden, verlassen wird, sondern diese ihren Mitknechten die notwendige Nahrung2 bieten, ohne die diese nicht zu leben wissen. Wenn aber die Gefahr für alle, für Bischöfe, Kleriker und Laien gemeinsam ist, so sollen diejenigen, die anderer bedürfen, nicht von jenen verlassen werden, deren sie bedürfen. Entweder also sollen alle sich an befestigte Plätze begeben, oder es sollen jene, die Zurückbleiben müssen, nicht von jenen verlassen werden, die für ihre kirchlichen Bedürfnisse Sorge zu tragen verpflichtet sind; sie sollen also entweder miteinander leben oder miteinander erdulden, was sie nach dem Willen des Hausvaters erdulden sollen.


  1. Matth. 10, 23. ↩

  2. Es ist zunächst von der Seelenspeise, nach Umständen auch von leiblichen Bedürfnissen die Rede. ↩

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