23. Kapitel
(52.) Von Bedeutung ist dabei, welcher Stil nun gerade zwischen einen anderen gesetzt oder an bestimmten Stellen notwendig verwendet werden soll. So muß z. B. auch beim erhabenen Stil wenigstens die Einleitung immer oder fast immer gemäßigt sein. Ebenso steht es dem Redner frei, manche Stellen, die er recht gut im erhabenen Stil sprechen könnte, aus dem Grund sogar im niederen Ton zu sprechen, damit so die erhabener vorgetragenen Abschnitte im Vergleich zu jenen schlichten Partien noch an Erhabenheit gewinnen und wie durch Schatten noch mehr ins Licht gestellt werden. Bei jeder Darstellungsart gibt es aber einmal besonders schwierige Fragen zu lösen, wo eine scharfsinnige Erörterung notwendig wird: solche Stellen sind das eigentliche Verwendungsgebiet für den niederen Stil. Deshalb hat man sich, wenn die Rede auf solche Dinge kommt, dieses Stiles zu bedienen, wenn auch ein anderer Stil gerade vorherrschend im Gebrauche ist. Wird dagegen etwas gelobt oder getadelt, ohne daß jemand verurteilt oder freigesprochen werden soll, oder ohne daß von jemandem eine Zustimmung zu einer Handlung gefordert wird, so ist auch innerhalb einer jeden anderen Darstellungsart der gemäßigte Stil anzuwenden, Daher finden in der erhabenen Stilgattung auch die beiden anderen ihren Platz, und ähnlich ist es bei der niedrigen. Der gemäßigte Stil dagegen bedarf nicht immer, sondern nur bisweilen des niederen: einmal wenn, wie gesagt, Fragen unterlaufen, wo Knoten zu lösen sind und dann, wenn einzelne Stellen, die ganz gut ausgeschmückt werden könnten, deshalb absichtlich nicht geziert, sondern in der niederen Redeart gesprochen werden, damit sie bestimmte andere Stellen, die den S. 215Wülsten (in der Architektur) vergleichbar sind, um so stärker hervortreten lassen. Den erhabenen Stil vollends braucht der gemäßigte gar nicht, da er ja bloß zur Ergötzung, nicht aber zur Rührung des Herzens Verwendung findet.
