8.
[Forts. v. S. 492 ] Wer richtet nicht nach dem Ansehen der Person? Wer unparteiisch liebt. Die unparteiische Liebe bewirkt, daß man nicht die Personen ansieht. Nicht dann, wenn wir die Menschen nach ihrem Stande in verschiedener Weise ehren, ist zu befürchten, daß wir die Personen ansehen, sondern wenn wir zwischen zweien richten und manchmal zwischen Verwandten. Es findet bisweilen ein Gericht statt zwischen Vater und Sohn, es beklagt sich der Vater über einen bösen Sohn oder es beklagt sich der Sohn über einen harten Vater. Wir wahren dem Vater die Ehrerbietung, die ihm von seiten des Sohnes gebührt; wir stellen den Sohn in bezug auf die Ehre nicht dem Vater gleich, aber wir setzen ihn vor, wenn seine Sache gut ist, wir wollen den Sohn in der Wahrheit gleichstellen und werden die gebührende Ehre so erweisen, daß nicht die Gerechtigkeit um das komme, was sie verdient. So kommen wir durch die Worte des Herrn voran, und daß wir vorankommen, dazu werden wir durch seine Gnade unterstützt.