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Du jeune
XIV.
«Nous sommes de nouveaux Galates, dites-vous, puisque nous observons avec eux les temps, les jours, les mois et les années» des Juifs. ---- D'accord, si nous suivons les cérémonies judaïques et les solennités légales. L'Apôtre, en effet, les déconseille en nous apprenant que l'ancien Testament a été enseveli dans le Christ au profit du nouveau. «Si une nouvelle création s'est opérée en Jésus-Christ,» les cérémonies et les prescriptions doivent être nouvelles aussi; ou bien, si l'Apôtre a retranché absolument la dévotion des temps, des jours, des mois et des années, pourquoi célébrons-nous la Pâque annuellement au premier mois? Pourquoi passons-nous dans l'allégresse les cinquante jours qui suivent? Pourquoi consacrons-nous le quatrième et le sixième jour par des stations, et la veille des fêtes par des jeûnes? Vous, si vous gardez quelque chose du sabbat, ce n'est que pour jeûner la veille de Pâque, selon la raison exposée ailleurs. Chez nous, au contraire, tous les jours, même ordinaires, sont célébrés par quelque consécration. Qu'on ne nous dise donc plus que l'Apôtre a prétendu distinguer entre ce qui est nouveau et ce qui est ancien. Mais ici, comment ne pas rire de vos contradictions? Vous nous reprochez de suivre les coutumes anciennes, là où vous criez à la nouveauté!
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Über das Fasten, gegen die Psychiker (BKV)
14. Kap. Die Praxis der Montanisten in Bezug auf das Fasten wird durch den Tadel des Apostels (Gal. 4,10) nicht getroffen. Sie unterscheidet sich nicht einmal wesentlich von der der Psychiker oder überhaupt der in der Kirche herkömmlichen Praxis.
Wenn wir also für die Feier dieser Gebräuche1 bestimmte Zeiten, sei es Tage, sei es Monate, sei es Jahre innehaben, machen wir es dann wie die Galater?2 Allerdings wäre das der Fall, wenn wir das jüdische Zeremonialgesetz und die Festtage des Gesetzes beobachteten. Denn diese sind es, die der Apostel verwirft, indem er den Fortbestand des Alten Testaments als in Christo begraben verbietet und den des Neuen aufstellt. Wenn „die Schöpfung in Christo eine neue ist“3, so müssen auch die Gebräuche neue sein: oder aber, wenn der Apostel die Feier bestimmter Zeiten, Tage, Monate und Jahre überhaupt gänzlich beseitigt hat, warum feiern wir denn im Kreislauf des Jahres das Pascha im ersten Monate?4 Warum bringen wir die darauffolgenden fünfzig Tage in aller Fröhlichkeit zu? Warum widmen wir den Mittwoch und Freitag der Woche den Stationen, und den Freitag5 dem Fasten, S. 552wiewohl ihr manchmal auch den Samstag noch hinzunehmt, an welchem doch, aus dem anderweitig angeführten Grunde, niemals außer am Passah gefastet werden soll. Für uns ist sicherlich jeder Tag, vermöge der allgemeinen Weihe, ein Feiertag. Es liegt also auch beim Apostel, der nur Neues und Altes voneinander scheidet, kein Grund vor, einen Unterschied zu machen. Auch hier dürfte doch euer ungleichartiges Verfahren lächerlich werden, indem ihr in Bezug auf dieselbe Sache uns einerseits der Neuerung anklagt, und andererseits uns vorwerfet, daß wir zur gesetzlichen Norm des Alten Bundes zurückkehren.6
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Horum sind die vorhergenannten ista solemnia. ↩
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die der Apostel (Gal. 4,10) deshalb getadelt hat. ↩
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2 Kor. 5,17. ↩
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das ist der März. ↩
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parasceve ist der Freitag überhaupt, nicht der Karfreitag, wie adv. Marc. IV, 12 beweist. Zu dieser Stelle schrieb Funk (a. a. O.), aus ihr erhelle, „daß vielfach nur jener Tag (der Karfreitag) beobachtet wurde.“ Diese Bemerkung ist unrichtig, da parasceve nicht den Karfreitag bezeichnet und T. hier überhaupt nicht von den pflichtmäßigen Fasttagen (bei den Katholiken) spricht. Er will den Vorwurf, die Montanisten fielen unter das Verdikt, das der Apostel über die Galater aussprach, zurückweisen, und weist ihn dadurch zurück, daß auch seine Gegner für das Fasten und Stationsfasten doch bestimmte Tage wählen. Aus der Stelle folgt also nur, daß man auch für die freigewählten Fasttage den Freitag mit Vorliebe wählte (wie für die Stationstage den Mittwoch und Freitag), und daß man manchmal dieses Fasten bis zum Samstag ausdehnte. Aus dem Zusatz zu sabbatum „numquam nisi in pascha ieiunandum secundum rationem alibi redditam folgt nochmals, daß neben dem Karfreitag pflichtmäßiger Fasttag nur der Karsamstag war. ↩
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vetustatum formam ist die gesetzliche Norm des Alten Bundes. ↩