24. Kap. Da die heidnischen Götter keine Götter sind, so beschuldigt man die Christen, wenn sie dieselben nicht verehren, mit Unrecht des Atheismus; man muß ihnen vielmehr die Religionsfreiheit gewähren, deren sich im römischen Reiche die Kulte anderer Völker tatsächlich erfreuen.
Dieses ihr gesamtes Bekenntnis, wodurch sie in Abrede stellen, Götter zu sein, und andererseits aussagen, daß es außer dem einen Gott, dem wir angehören, keinen ändern mehr gibt, ist vollständig genügend, um uns von der Beschuldigung öffentlicher1 und schwerer Verletzung der römischen Religion zu entlasten. Denn wenn die Götter sicher nicht existieren, so hat auch ihre Religion sicher keine Existenz; hat aber ihre Religion sicher keine Existenz, weil die Götter keine haben, so sind wir auch sicher der Verletzung der Religion nicht schuldig. Im Gegenteil, auf euch wird dieser Vorwurf zurückprallen, die ihr etwas Nichtiges verehrend in Wahrheit das Verbrechen wirklicher Irreligiosität begeht, dadurch, daß ihr die Religion des wahren Gottes S. 115/461 nicht nur verschmähet, sondern sie noch dazu bekämpfet. Aber gesetzt nun, es stände fest, daß jene Götter existierten, müßtet ihr nicht zugestehen, daß es nach allgemeiner Annahme einen gibt, der der Höhere und Mächtigere, gleichsam der Weltbeherrscher von vollkommener Majestät ist? So legen sich ja die meisten von euch die Gottheit zurecht, daß sie lehren, die Gewalt der Oberleitung stehe nur bei einem, seine Ämter aber würden durch viele verwaltet, wie z. B. Plato auch den großen Zeus im Himmel beschreibt als begleitet von einem Heere von Göttern sowohl als Dämonen. Man müsse daher auch die Verwalter, Statthalter und Vorsteher auf gleiche Weise verehren. Und doch, wie kann der ein Verbrechen begehen, welcher, um den Kaiser sich geneigt zu machen, seinen Dienst und seine Hoffnung auf ihn bezieht und auch die Benennung „Gott“, ebenso wie „Kaiser“, als keinem ändern als dem höchststehenden zukommend erklärt, da es doch für ein Hauptverbrechen gehalten wird, einen ändern als den Kaiser Kaiser zu nennen und nennen zu lassen? Mag also nun der eine immerhin Gott verehren, der andere den Jupiter; der eine seine betenden Hände zum Himmel ausstrecken, der andere zum Altar der Fides; der eine, wenn ihr das doch einmal glaubt, beim Beten die Wolken2, der andere die Felder des Getäfels an der Decke zählen; der eine seinem Gott seine Seele, der andere das Leben eines Bockes weihen!
Sehet vielmehr zu, ob nicht auch das auf den Vorwurf der Gottlosigkeit hinausläuft, wenn man jemand die Freiheit der Religion nimmt und ihm die freie Wahl seiner Gottheit verbietet, so daß mir nicht freisteht, zu verehren, wen ich will, sondern ich gezwungen werde, den zu verehren, den ich nicht will. Niemand möchte wohl von jemand geehrt werden wollen, der es nicht gern tut, nicht einmal ein Mensch. Daher ist sogar den Ägyptern die Erlaubnis zu ihrem so nichtigen Aberglauben erteilt worden, Vögel und Vierfüßler für geheiligt S. 116/462 zu erklären, und den mit dem Tode zu bestrafen, welcher etwa einen solchen Gott getötet hatte. Auch hatte jede Provinz und Stadt ihren Gott, Syrien die Atargatis, Arabien den Dusares, Noricum den Belenus, Afrika die Cälestis, Mauretanien seine kleinen Königlein. Die Länder, die ich da hergezählt habe, sind -- meine ich -- römische Provinzen, aber ihre Götter sind keine römischen3 , weil sie zu Rom nicht mehr Verehrung genießen, als die Götter, welche in Italien selbst in irgendeiner Munizipalstadt angebetet werden, z. B. der Delventinus der Einwohner von Casinum, der Visidianus von Narnia, die Ancharia von Asculum, die Nortia der Volsinier, die Valentia von Ocriculum, die Hostia von Sutrium. Die Juno der Falisker hat zur Ehre des Vaters Curis sogar einen Beinamen empfangen4. Uns allein verwehrt man, unsere besondere Religion zu haben. Wir beleidigen die Römer und werden nicht für Römer gehalten, weil wir den Gott der Römer nicht verehren. Gut nur, daß Gott der Gott aller ist, dem wir alle angehören, wir mögen wollen oder nicht. Aber bei euch ist gesetzlich gestattet, alles beliebige zu verehren außer dem wahren Gott, als ob nicht dieser mehr als alles zu verehren sei5, dessen Eigentum wir alle sind.
-
Nach der Lesart in F publice et maxime; publice fehlt in den ändern Handschriften. ↩
-
Die Christen, von denen die Heiden glaubten, sie zählten beim Beten die Wolken, weil sie zum Himmel aufschauten. In F fehlt „si hoc putatis“. ↩
-
Nach der richtigen Lesart in F „Romani dei earum“. ↩
-
Nämlich Juno Curitis. In der Parallelstolle (ad nationes II, 8) kommt Juno nicht vor. ↩
-
Nach der Lesart in F „quasi non hic magis omnium sit“. P hat „magis omnium deus sit“, was sicher unrichtig ist, da es schon vorher steht. Heinze 4161 will „magis Romanorum“ lesen, was aber unhaltbar ist. Bei magis omnium ist dem Sinne nach aus dem vorhergehenden „colendus“ zu ergänzen. ↩