38. Kap. Daß man den Christenbund unter die staatlich unerlaubten Faktionen rechnet, ist nicht motiviert.
Demgemäß hätte man auch nicht in etwas S. 140/486 milderer Beurteilung diese Genossenschaft zu den unerlaubten Verbindungen1 rechnen sollen, welche nichts von jenen Dingen begeht, hinsichtlich deren man durch das Verbot von Verbindungen Vorsorge trifft. Denn, wenn ich nicht sehr irre, so beruht die Ursache des Verbots der Parteiverbindungen in der Fürsorge für die öffentliche Loyalität, damit nicht die Bürgerschaft in Parteiungen zerrissen werde, insofern sie leicht die Komitien, die berufenen Versammlungen, die Kurien, die Volksversammlungen und sogar die Schauspiele durch den Kampf eifersüchtiger Bestrebungen beunruhigen könnten, zumal wenn sie schon die feilen und käuflichen Leistungen ihrer Gewalttätigkeiten als einen Erwerbszweig zu betrachten begonnen haben. Wir hingegen, die wir von dem Feuer der Ruhm- und Ehrsucht durchaus nichts empfinden, wir haben auch kein Bedürfnis einer Parteistiftung, und es ist uns nichts fremder als die Politik. Wir erkennen nur ein einziges Gemeinwesen für alle an, die Welt. Und sogar euren Schauspielen entsagen wir in demselben Maße, wie den Ursprüngen derselben, welche wir aus dem Aberglauben entnommen wissen, da wir auch den Dingen ganz fern stehen, wodurch sie sich vollziehen. Unsere Zunge, unser Auge, unser Ohr hat keine Beziehung zum Wahnsinn des Zirkus, zur Schamlosigkeit des Theaters, zu den Gräßlichkeiten der Arena, zu den Eitelkeiten der Fechthalle. War es doch auch den Epikuräern erlaubt, eine andere Lehre darüber aufzustellen, worin die wahre Lust bestehe, nämlich in der Ruhe des Gemütes2. Wodurch S. 141/487 denn in aller Welt beleidigen wir euch, wenn wir uns andere Vergnügungen auswählen? Wenn wir zuletzt3 nicht amüsiert sein wollen, so ist der etwaige Schaden unser, nicht euer. Aber wir strafen das, woran ihr Gefallen findet, mit Verachtung! -- Ihr findet ja auch an dem unserigen keinen Gefallen.
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Nach der Lesart inter inlicitas factiones; die Lesart in P inter licitas factiones ist falsch und durfte nicht verteidigt werden. Ebenso sicher ist es, daß T. geschrieben hat: quäle de inlicitis factionibus praecavetur. Weil man den Gebrauch von „de“ bei T. nicht berücksichtigte, glaubte man „praecavetur“ in „timeri solet“ umändern zu müssen, ähnlich wie man cap. 9, 6 „de parricidio intersit“ umänderte. ↩
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Den Satz: Sed licuit Epicuraeis etc. bringt F an der richtigen Stelle, und er liest richtig aliam statt aliquam. In P steht der Satz am Schluß des Kapitels, wo er nicht hingehört, verbunden mit dem Zusatz : sed ampla negotia Christianae (?), der wahrscheinlich als Überschrift des folgenden Kapitels diente. Wie T. sich auch sonst auf die Freiheit beruft, mit der die philosophischen Schulen ihre Lehren vortrugen und ihr Leben einrichteten, so beruft er sich hier auf die epikureische Lehre von der Ataraxie. ↩
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Nach der richtigen Lesart in F novissime (statt novisse) = denique; vgl. de carne Christi 24. ↩