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Werke Augustinus von Hippo (354-430) De Civitate Dei Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
7. Buch

1. In der Staatstheologie findet sich erwiesenermaßen das Gottwesen nicht; ist nun unter diesen Umständen anzunehmen, daß man es unter den auserlesenen Göttern antreffen könne?

Wer durch das eben erledigte sechste Buch noch nicht überzeugt worden ist, daß sich eine solche Gottheit [divinitas]oder, um mich so auszudrücken, ein solches Gottwesen [deitas]— man gebraucht bei uns bereits unbedenklich diesen Ausdruck, um das griechische θεότης möglichst genau wiederzugeben —, daß sich also eine solche Gottheit oder ein solches Gottwesen in der sogenannten staatlichen Theologie, die von Marcus Varro in sechzehn Büchern dargelegt worden ist, nicht finde, das heißt, daß man durch den Kult solcher Götter, wie sie die Staaten eingeführt haben, und durch die von ihnen angeordnete Art des Kultes nicht zu der Glückseligkeit des ewigen Lebens gelangen könne, dem wird vielleicht das nun folgende Buch auch die letzten Zweifel zerstreuen. Man könnte nämlich etwa zu der Meinung neigen, daß man doch wenigstens die auserlesenen und obersten Götter, von denen Varro im letzten Buche handelt, von denen jedoch hier noch wenig die Rede war, zu verehren habe um des seligen Lebens willen, wie es nur das ewige ist. In dieser Hinsicht möchte ich nicht mit Tertullian1 vielleicht mehr witzig als sachgemäß sagen: „Wenn die Götter ausgelesen werden wie Zwiebel, so werden ja die übrigen für unbrauchbar erklärt“. Ich möchte das nicht sagen; denn auch unter Ausgelesenen wird erfahrungsgemäß wieder eine engere Auslese getroffen für einen größeren und erhabeneren Zweck, wie im Heerdienst, wenn die Rekruten ausgelesen sind, aus diesen wiederum eine Auswahl getroffen wird für ein schwierigeres Waffenwerk; und wenn in der Band 1, S. 334Kirche die ausgelesen werden, die Vorsteher werden sollen, so werden natürlich die übrigen nicht verworfen, da ja alle guten Gläubigen mit Recht Auserwählte heißen. Bei einem Bau liest man die Ecksteine aus, ohne die übrigen zu verwerfen2, die eben für andere Teile des Baues bestimmt werden. Man liest Trauben aus zum Essen und verwirft deshalb den Rest nicht, verwendet ihn vielmehr als Getränk. Es erübrigt sich, weitere Beispiele anzuführen, da die Sache jedermann bekannt ist. Wenn also gewisse Götter aus der Menge auserwählt worden sind, so trifft deshalb weder den Verfasser noch die Götterverehrer noch die Götter selbst ein Vorwurf; man hat vielmehr darauf zu achten, wer sie denn sind und wozu sie auserlesen erscheinen.


  1. Ad nationes 2, 9. ↩

  2. Vgl. Is. 28, 16; Ps. 117, 22. ↩

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