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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Augustine of Hippo (354-430) Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
1. Buch

16. Konnte durch Vergewaltigung, wie sie vielleicht selbst geweihte Jungfrauen in der Gefangenschaft erduldeten, die seelische Tugend ohne Zustimmung des Willens befleckt werden?

Einen schweren Vorwurf meinen sie gegen die Christen schleudern zu können, indem sie, um deren Gefangennahme im schlimmsten Licht erscheinen zu lassen, Band 1, S. 51noch auf die Vergewaltigungen hinweisen, die nicht nur gegen Ehefrauen und Bräute, sondern selbst auch gegen manche Nonnen verübt wurden. Hier kommt jedoch nicht der Glaube, noch die Frömmigkeit, noch selbst die Tugend der Keuschheit, sondern lediglich unsere Erörterung ins Gedränge zwischen Schamgefühl und Vernunft. Auch liegt uns dabei mehr am Herzen, unsern eigenen Leuten Trost zu spenden als den andern Rede zu stehen. Zunächst also müssen wir hier ein für allemal feststellen, daß die Tugend, sofern sie die Grundlage des guten Lebens ist, vom Sitze der Seele aus über die Glieder des Leibes gebietet und daß der Leib heilig werde durch den Besitz eines heiligen Willens und daß, wenn dieser Wille unerschütterlich und standhaft bleibt, all das, was ein anderer mit oder an dem Leibe macht, wenn man dem, ohne selbst zu sündigen nicht entgehen kann, eine Schuld bei dem leidenden Teil nicht nach sich zieht. Da man aber an einem fremden Leibe nicht nur schmerzerregende, sondern auch lusterregende Handlungen verüben kann, so ruft allerdings jedes derartige Vorkommnis, wenn es auch die mit aller Standhaftigkeit der Gesinnung festgehaltene Keuschheit nicht aufhebt, doch die Scham hervor, es möchte den Anschein haben, als sei das, was vielleicht nicht ohne fleischliche Lust vor sich gehen konnte, mit Einwilligung des Geistes geschehen.

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