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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
8. Buch

19. Eine solche Gottlosigkeit wie die Kunst der Magie erfreut sich des Schutzes der Dämonen.

Sodann die Künste der Magie, deren sich manche in beklagenswerter Verblendung und Gottlosigkeit auch noch rühmen, soll ich wider diese Künste die öffentliche Meinung zum Zeugen aufrufen? Warum doch werden sie von der Strenge der Gesetze mit so schweren Strafen belegt, wenn sie das Werk von Göttern sind, die man zu verehren hat? Oder haben etwa erst die Christen die Gesetze aufgebracht, wonach auf den Künsten der Magie Strafe steht? Aber daß solche Zaubereien zweifellos dem Menschengeschlecht verderblich sind, das ist doch wohl auch der Sinn der Worte, die ein ausgezeichneter Dichter1 spricht:

„Zeugen sind mir die Götter, auch du, o teuerste Schwester,
Und dein süßestes Haupt, daß ungern zu magischen Künsten
Zuflucht ich nehme“.

Und ist nicht das, was er an einer anderen Stelle2 mit Bezug auf diese Künste sagt:

„Und die gepflanzte Saat sah anders wohin ich versetzen“,

Band 1, S. 420weil durch diese verderbliche und verbrecherische Kunst, wie man versichert, Feldfrüchte auf fremden Boden versetzt werden, ist das nicht schon im Zwölftafelgesetz d. i. in den ältesten römischen Gesetzen, wie Cicero erwähnt, verzeichnet und ist dort nicht die Todesstrafe darauf gesetzt? Und schließlich, ist Apuleius selbst etwa vor einem christlichen Richter magischer Künste angeklagt worden? Wenn er diese Künste, die den Gegenstand der Anklage bildeten, für göttlich und heilig und dem Wirken göttlicher Mächte angemessen hielt, so hätte er sie nicht nur eingestehen, sondern auch dafür einstehen und vielmehr den Gesetzen schuld geben sollen, die Dinge verhinderten und für verdammlich erklärten, die man für wunderbar und verehrungswürdig zu halten habe. Dadurch hätte er entweder die Richter zu seiner Ansicht bekehrt oder, wenn sie nach den ungerechten Gesetzen ihr Urteil bildeten und ihn ob seines Eintretens für solche Künste mit dem Tode bestraften, so hätten es ihm die Dämonen mit würdigen Gaben vergolten, daß er sich für die Verkündigung ihrer göttlichen Werke mutig das irdische Leben nehmen ließ, so wie unsere Märtyrer, wenn ihnen die christliche Religion als Verbrechen vorgeworfen wurde, durch die sie auf ewig gerettet und herrlichen Ruhmes teilhaft zu werden sicher vertrauten, nicht durch deren Verleugnung irdischen Strafen entgehen wollten, sondern vielmehr durch deren Bekenntnis und Verkündigung, durch standhaftes und mutiges Ertragen aller Verfolgung um ihretwillen und durch den in frommer Zuversicht erduldeten Tod die Gesetze, durch die sie verboten war, beschämten und deren Abänderung herbeiführten. Dagegen von diesem platonischen Philosophen existiert eine sehr umfangreiche und geschickte Rede3, worin er sich gegen den Vorwurf der Gemeinschaft mit den magischen Künsten verteidigt und seine Unschuld nur dadurch aufrecht zu erhalten bestrebt ist, daß er das in Abrede stellt, was von einem Unschuldigen nicht begangen werden kann. Er hält also mit Recht die Magier für strafbar; allein ihre Wunder geschehen allesamt nach den Anweisungen und unter Mitwirkung der Dämonen4; er mag sich also selbst zusammenreimen, weshalb er für deren Verehrung eintritt, indem er sie als die unentbehrlichen Vermittler unserer Gebete zu den Göttern hinstellt, während wir doch ihre Werke meiden müssen, wenn wir mit unseren Gebeten zum wahren Gott durchdringen wollen. Und was für Gebete sollen das sein, die den guten Göttern durch die Dämonen übermittelt werden, magische oder erlaubte? Wenn magische, solche wollen sie nicht; wenn erlaubte, die wollen sie nicht durch solche Vermittler. Wenn nun gar ein reuiger Sünder, vorab einer, der Magie getrieben hat, Gebete emporsendet, sollte der am Ende Verzeihung erlangen durch die Fürsprache derer, die ihn angeregt oder ihm beigeholfen haben zu dem Fehl, den er beklagt? oder tun die Dämonen selbst, damit sie den Büßern Verzeihung erwirken, zuerst Buße dafür, daß sie sie angeführt haben? Das hat noch niemand von den Dämonen behauptet; denn wenn es sich so verhielte, dann würden sie nicht wagen dürfen, für sich göttliche Ehren zu fordern, da sie ja durch Buße zu den durch Verzeihung Begnadeten zu gehören sich sehnten. Hier stehen sich ganz verwerflicher Hochmut und des Erbarmens würdige Demut unvereinbar gegenüber.


  1. Verg. Aen. 4, 492 f. ↩

  2. Verg. Eclog. 8, 98. ↩

  3. Apuleius, De magia. ↩

  4. Oben VIII 16. ↩

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