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Werke Augustinus von Hippo (354-430) De Civitate Dei Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
13. Buch

22. Der Leib der Heiligen wird nach der Auferstehung geistig sein, ohne daß jedoch Fleisch in Geist verwandelt würde.

Band 16, S. 725Der Leib der Gerechten nun, wie er in der Auferstehung sein wird, bedarf keines Lebensbaumes, der ihn vor todbringender Krankheit oder Greisenhaftigkeit bewahre, noch sonstiger leiblicher Nahrungsmittel, um etwaiger Hunger- und Durstbeschwer vorzubeugen; denn er wird mit dem unverlierbaren und gänzlich unverkümmerbaren Gnadengeschenk der Unsterblichkeit begabt sein, so daß er nur, wenn er will, Speise genießt, also fähig ist dazu, nicht aber das Bedürfnis danach hat. So hielten es auch die Engel, wo sie in sichtbarer und greifbarer Gestalt erschienen: sie aßen, nicht weil sie mußten, sondern weil sie konnten und wollten, um sich den Menschen anzupassen durch menschliche Art bei ihrer Dienstleistung [denn daß sie nur dem Scheine nach gegessen hätten, wenn sie von Menschen als Gäste aufgenommen wurden1, ist nicht anzunehmen], obwohl es denen, die um ihre Engeleigenschaft nicht wußten, vorkam, als nähmen sie wie wir aus Bedürfnis Speise zu sich. Darum sagt der Engel im Buche Tobias2: „Ihr sähet mich essen, aber ihr sähet es nach eurer Art“ d. i. ihr glaubtet, ich nähme Speise, wie ihr tut, aus Bedürfnis, den Leib zu erquicken. Kann aber auch vielleicht bei den Engeln eine andere Auffassung Platz greifen, so steht doch beim Erlöser selbst für den christlichen Glauben unzweifelhaft fest, daß er auch nach der Auferstehung, bereits im geistigen, aber doch eben wirklichen Fleische, Speise und Trank mit den Jüngern nahm3. Denn nicht die Fähigkeit, sondern nur das Bedürfnis zu essen und zu trinken ist aufgehoben bei solchen Leibern. Sie werden daher auch nicht deshalb, weil sie aufhörten, Leiber zu sein, geistig sein, sondern weil ihr Sein auf dem belebenden Geiste beruhen wird.


  1. Gen. 18; Tob. 11, 20. ↩

  2. Tob. 12, 19. ↩

  3. Luk. 24. ↩

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