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Werke Augustinus von Hippo (354-430) De Civitate Dei Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
15. Buch

11. Bei Berechnung des Lebensalters Mathusalams ergibt sich, daß er 14 Jahre die Sündflut überlebt hätte.

Band 16, S. 824Infolge dieser Abweichung unserer Überlieferung von der hebräischen erhebt sich jene vielerörterte Frage der Berechnung des Lebensalters Mathusalams. Es rechnet sich heraus, daß er nach der Sündflut noch 14 Jahre gelebt hätte, während doch die Schrift von allen damals auf Erden lebenden Menschen nur die acht in der Arche, unter denen sich Mathusalam nicht befand, dem Verderben der Sündflut entrinnen läßt. Nach unserer Textüberlieferung hätte nämlich Mathusalam bis zur Zeugung des Sohnes, den er Lamech nannte, 167 Jahre gelebt; danach Lamech bis zur Geburt seines Sohnes Noe 188, zusammen 355 Jahre; dazu kommen die 600 Jahre, die Noe bis zur Sündflut lebte; das macht dann von der Geburt Mathusalams bis zum Jahr der Sündflut 955 Jahre. Die Gesamtlebensjahre Mathusalams aber berechnen sich auf 969; denn nach Ablauf von 167 Lebensjahren zeugte er den Sohn, der Lamech genannt ward, und nach dessen Zeugung lebte er noch 802 Jahre; das gibt zusammen, wie gesagt, 969 Jahre. Zieht man davon ab die 955 Jahre von der Geburt Mathusalams bis zur Sündflut, so bleiben 14 Jahre übrig, um die er, wie man glaubt, die Sündflut überlebt hat. Da dies nicht möglich war auf Erden, wo bekanntlich alles Fleisch vernichtet ward, das nicht von Natur aus im Wasser lebt, so nehmen manche an, er habe sich einige Zeit bei seinem Vater befunden, der hinweggenommen worden war, und habe dort bis zum Vorübergang der Sündflut gelebt; sie wollen eben die Glaubwürdigkeit dem Text nicht absprechen, dem die Kirche mehr Ansehen und Gültigkeit zuerkennt, und nehmen an, der der Juden vielmehr enthalte nicht das Wahre. Denn daß hier eher ein Irrtum der Übersetzer vorliegen könne als eine Unrichtigkeit in der ursprachlichen Überlieferung, aus der die bei uns geltende Schrift auf Grund der griechischen Übersetzung in unsere Sprache übertragen worden ist, geben sie nicht zu, vielmehr sagen sie, es sei nicht anzunehmen, die 70 Übersetzer, die alle zu gleicher Zeit und im Band 16, S. 825gleichen Sinne übersetzten, hätten irre gehen können1 oder in einer für sie gleichgültigen Frage fälschen wollen; dagegen hätten die Juden, aus Neid darüber, daß Gesetz und Propheten auf dem Weg der Übersetzung auf uns gelangt seien, manches in ihren Handschriften geändert, um das Ansehen unserer Überlieferung zu schmälern. Von dieser Meinung oder Argwöhnung mag man halten, was man will; sicher ist jedenfalls, daß Mathusalam die Sündflut nicht überlebt hat, sondern im Jahre der Sündflut gestorben ist, wenn es sich mit der Zahl seiner Lebensjahre so verhält, wie die hebräische Überlieferung berichtet. Was ich aber von den 70 Übersetzern halte, soll an seinem Orte2 ausführlich besprochen werden, wenn wir nach Maßgabe der Anlage dieses Werkes auf deren Zeiten zu reden kommen, so Gott will. Für die vorliegende Frage genügt die Feststellung, daß nach der beiderseitigen Überlieferung die Menschen jener Urzeit solange lebten, daß sich das Menschengeschlecht bei Lebzeiten ein und desselben Menschen, des Erstgeborenen der beiden Eltern, die damals allein auf Erden waren, hinreichend vermehren konnte, um selbst eine Stadt zu gründen.


  1. Vgl. unten XVIII 42, wo die Erzählung über die Entstehung des Septuagintatextes mit den Ausschmückungen wiedergegeben wird, mit denen sie bereits die Kirchenväter übernommen haben. ↩

  2. XVIII 42-44. ↩

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