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Werke Augustinus von Hippo (354-430) De Civitate Dei Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
2. Buch

12. Die Römer haben es mit sich besser gemeint als mit ihren Göttern, da sie den Dichtern die Freiheit gegenüber den Menschen unterbanden.

Die Römer indes wollten ihren Wandel und ihren Band 1, S. 94Ruf, wie in dem angeführten Werk über den Staat Scipio rühmt, nicht den Anwürfen und Beleidigungen von Dichtern preisgegeben wissen und setzten sogar die Todesstrafe darauf, wenn jemand ein solches Gedicht zu verfassen sich herausnähme. Diese Bestimmung zeugt zwar hinsichtlich ihrer selbst von schönem Ehrgefühl, in bezug auf ihre Götter aber von Hochmut und Unehrerbietigkeit; da sie nämlich wußten, daß sich die Götter nicht nur geduldig, sondern selbst mit Vergnügen durch die Anwürfe und Schmähungen von Dichtern herabsetzen lassen, so erachteten sie eben solche Unbilden nicht für ihre Götter, wohl aber für sich selbst als unpassend und schützten sich davor sogar durch ein Gesetz, Schmähungen ihrer Götter dagegen reihten sie sogar unter die heiligen Feiern ein. Du rühmst also wirklich, Scipio, die Unterbindung der Freiheit römischer Dichter, auch nur einem einzigen Römer eine Schmach anzuheften, während sie, wie du siehst, nicht einen einzigen von euren Göttern verschont haben? Mehr also gilt dir der gute Ruf eurer Kurie als der des Kapitols, ja der der einzigen Stadt Rom mehr als der des ganzen Himmels, so daß den Dichtern sogar gesetzlich verboten war, die Lästerzunge wider die Bürger zu spitzen, während sie wider deine Götter ruhig und unbehelligt vom Senat und vom Zensoramt, von weltlicher und geistlicher Obrigkeit solche Schmähungen schleudern durften? Wäre es denn empörend gewesen, wenn Plautus oder Nävius auf Publius und Gn. Scipio oder Cäcilius auf M. Cato geschmäht hätte, und daß euer Terenz durch die Schandtat des besten und größten Jupiter die böse Lust der Jugend reizte, war ganz in der Ordnung?

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