2. Kapitel. Die ewigen Urgründe des Körperlichen erfaßt allein der Mensch.
2. Es können aber auch die Tiere durch die Leibessinne Körperliches draußen wahrnehmen und sich daran, wenn es dem Gedächtnis eingefügt ist, erinnern und daran das Zuträgliche erstreben, das Unpassende fliehen. Dies indes festzustellen und es nicht nur in naturhaftem Begehren an sich zu reißen, sondern auch mit Absicht dem Gedächtnis anzuvertrauen und auf diese Weise es dort zu behalten, und wenn es nach und nach in die Vergangenheit versinken will, es durch Erinnern und Besinnen wiederum einzuprägen, so daß, wie aus dem, was das Gedächtnis mit sich führt, der Gedanke geformt wird, ebenso auch das, was im Gedächtnis ist, durch den Gedanken befestigt wird; ferner künstlich hervorgebrachte Schauungen zu bilden und zu überblicken, indem man hier und dort ein Erinnerungsstück hervorholt und gleichsam zusammenflickt; zu sehen, wie bei dieser Art von Dingen das Wahrscheinliche sich vom Wahren unterscheide: nicht im geistigen, sondern eben im körperlichen Bereiche solches und ähnliches tun ist, wenngleich es im S. 128 Bereich des Sinnfälligen und dessen, was die Seele hieraus durch den Leibessinn zu sich heranzog, geschieht und verbleibt, doch nicht des Verstandes bar und ist Menschen und Tieren gemeinsam. Auf einer höheren Stufe des Verstandes aber liegt es, über diese körperlichen Dinge gemäß den unkörperlichen und immerwährenden Wesensgründen zu urteilen. Wenn diese nicht über dem menschlichen Geiste lägen, wären sie wahrlich nicht unwandelbar; und wenn mit ihnen nicht ein Teil von uns verbunden und ihnen unterworfen wäre, könnten wir nicht nach ihnen über Körperliches urteilen. Wir urteilen aber über Körperliches nach dem Wesensgrund von Ausdehnung und Gestalt, der, wie der Geist erkennt, unwandelbar bleibt.