6. Bücher, Predigten und Briefe Augustins.
S. 24 Augustin selbst hat (Retract, u. sonst) seine Werke („disputationes“ können sie alle genannt werden) eingeteilt in „libri, tractatus (Predigten) und epistulae“ und wollte in seinen „Retractationes“ die Werke der drei Kategorien emendieren.1 Possidius befolgt dieselbe Einteilung (c. 18,8). Der Begriff „epistulae“ war aber kein fest umrissener; er war umfassender als heute. So nennt Possidius z. B. auch die Schrift Cyprians „de mortalitate“ eine „epistula“ (c. 27, Schluß), und so sind auch andere kurze Traktate Cyprians und anderer so genannt worden. Der sog. II. Clemensbrief lehrt uns, daß auch eine niedergeschriebene und in Umlauf gesetzte Predigt so bezeichnet werden konnte. Doch bindet sich Augustin fast immer an die von ihm ausgesprochene Regel, als „Brief“ könne nur ein Schriftstück bezeichnet werden, aus dem hervorgeht, „quis cui scripserit“. Eine gewisse, aber nicht entscheidende Rolle spielt auch der Umfang (Retract. II, 82, 1. „Ad Petrum quamvis habeat libri prolixitatem, tamen epistula est”).
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Aber er kam nicht über die „Libri“ hinaus. ↩