Vierzehntes Hauptstück.
Unterschieden wird die Person des Empfangenden und des Gebenden, damit nicht ebenderselbe der Eine und Alleinige sey. Denn da der verflucht ist, welcher bei der Anführung des Empfängers und des Gebers an einen Alleinigen und Einzigen glaubt: so darf man nicht annehmen, daß Einer und derselbe von sich empfangen habe, welcher gegeben hat. Denn der, welcher lebt, und der, durch welchen er lebt, ist nicht allein; denn ein Anderer ist der, welcher sich lebt, und ein Anderer der, welcher bekennt, daß er durch einen Urheber lebe; und Niemand wird denjenigen Einen und denselben nennen, welcher das Leben genießt, und von welchem der Ursprung des Lebens herrührt.
III. „Und wenn Jemand, weil er hört, der eingeborne Sohn sey dem unsichtbaren Gott ähnlich, behauptet, daß der nicht in Wesenheit Sohn sey, welcher das Ebenbild des unsichtbaren Gottes ist, als dessen Ebenbild er auch der Wesenheit nach anerkannt wird; so sey er, weil er sagt, der Sohn sey nicht wahrhaft Sohn, verflucht.“