Sechsundzwanzigstes Hauptstück.
Obige Erklärung schien den Häretikern Gelegenheit gegeben zu haben, da keine Zeit der Geburt des Sohnes zugestanden wurde, (denn es wäre nicht recht, wenn der Vater in der Zeit wäre; in der Zeit aber wäre er, wenn der Sohn der Zeit unterworfen würde) bei dieser schicklichen Gelegenheit, welche das Ablehnen der Zeit darbietet, unter dem Namen des Sohnes den Vater, welcher ungeboren wäre, als einzig und allein, welcher für sich selbst sowohl Vater, als Sohn wäre, darzustellen; weil, wo die Zeit der Geburt ausgeschlossen wird, dort die Annahme der Nichtgeburt zugelassen zu werden scheint; so daß man den nicht für geboren halte, dessen Geburt nicht in der Zeit sey. Es wird daher, damit nicht bei der Gelegenheit, welche das Verneinen der Zeit darbietet, die Irrlehre1 von der Einheit sich einschleichen möchte, diese Gottlosigkeit verdammt, welche sich erfrecht, die ausser die Zeit fallende Geburt zu S. 371 einem Schlusse auf eine einzige persönliche Substanz der ungebornen Wesenheit zu benutzen; da es etwas Anderes ist, ausser der Zeit seyn, und etwas Anderes, nicht geboren seyn; denn das Eine hievon, nämlich das Seyn ausser der Zeit, hat die Geburt, das Andere ist sich selbst zu dem, was es ist, allein und selbst der ewige Urheber.
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Des Sabellius. ↩