Dreiundfünfzigstes Hauptstück.
Die Beifügung des Namens Tröster macht, daß die Lehre, er sey der ungeborne Gott, dem Fluche unterliegt. Denn es ist äußerst religionswidrig, zu behaupten, daß derjenige der ungeborne Gott sey, welcher zu unserm Troste von dem Sohne gesandt worden ist.
XX. „Wenn Jemand, so wie uns der Herr gelehrt hat, den Tröster nicht von dem Sohne verschieden nennt, obwohl dieser sagt:1 „Und einen andern Tröster wird euch der Vater senden, um den ich ihn bitten werde;” so sey er verflucht.”
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Joh. XIV, 16. ↩