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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Cyprien de Carthage (200-258) Epistulae Briefe (BKV)
55. Brief

17. Kapitel

Nun aber lebt in ihnen etwas, was durch die nachfolgende Buße wieder zum Glauben erstarkt, und auf Grund der Buße rüsten sie sich mit Kraft zum Heldenmut. Das wäre jedoch unmöglich, wenn einer aus Verzweiflung abfiele, wenn er nach seiner harten und grausamen Ausstoßung aus der Kirche heidnischen Wegen und weltlichen Werken sich zukehrte oder als ein von der Kirche Verworfener zu den Ketzern und Abtrünnigen überginge, wo er nimmermehr im Tode die Krone wird erlangen können, selbst wenn er nachmals um des (christlichen) Namens willen getötet wird, da er ja außerhalb der Kirche stünde und der Einheit und Liebe verlustig gegangen wäre. Und deshalb wurde beschlossen, teuerster Bruder, nach sorgfältiger Prüfung der Einzelfälle die Inhaber von Opferzeugnissen einstweilen (zur Gemeinschaft) zuzulassen und den Opferern in der Todesnot zu Hilfe zu kommen, weil es nach dem Tode keine Beichte mehr gibt und weil wir niemand zur Buße antreiben können, wenn wir ihm die Frucht der Buße1 vorenthalten. Kommt es dann früher zum Kampfe, so wird er sich von uns zum Streite gestärkt erweisen; ergreift ihn aber noch vor dem Kampf eine tödliche Krankheit, so geht er hin mit dem Troste des Friedens und der Gemeinschaft.


  1. Die kirchliche Gemeinschaft. ↩

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