2. Kapitel
[Forts. v. S. 200 ] Denn den Zeichen und begründeten Mahnungen muß man gehorchen, und die Hirten dürfen die Schafe in der Gefahr nicht verlassen, sondern müssen die ganze Herde sammeln und das Heer des Herrn zum Kampfe unter den himmlischen Fahnen wappnen. Mit Recht nämlich zog man die Bußfrist für die Reumütigen längere Zeit hin und kam den Kranken erst beim Abscheiden zu Hilfe, solange Ruhe und Friede herrschten, die es gestatteten, die Büßer erst lange Zeit ihren Tränen zu überlassen und den Kranken erst auf dem Sterbebett beizustehen. Jetzt aber haben nicht die Schwachen, sondern die Starken den Frieden nötig, und nicht den Sterbenden, sondern den Lebenden müssen wir die Gemeinschaft gewähren. Denn diejenigen, die wir zum Kampfe aufrufen und ermuntern, dürfen wir nicht waffen- und schutzlos lassen, sondern wir müssen sie mit dem Schilde des Blutes und Leibes Christi versehen, und da ja das Abendmahl dazu bestimmt ist, den Empfängern als Schutz zu dienen, so müssen wir auch diejenigen, die wir gegen den Widersacher gefeit wissen wollen, mit dem Stärkungsmittel des Herrn sättigen und wappnen. Denn wie können wir sie lehren oder aneifern, als Bekenner des christlichen Namens ihr Blut zu vergießen, wenn wir ihnen vor dem Kampfe Christi Blut verweigern? Oder wie wollen wir sie fähig machen, den Kelch des Martyriums zu leeren, wenn wir sie nicht zuerst durch das Recht der Gemeinschaft zulassen, um den Kelch des Herrn in der Kirche zu trinken?