16. Kapitel
Was soll ich vollends von denen sagen, die jetzt als Abgesandte des Afterbischofs Fortunatus zu dir hinübergefahren sind zusammen mit Felicissimus, der aller möglichen Verbrechen schuldig ist? Wie das Schreiben, das sie dir brachten, so ist auch sein Verfasser voll S. 237 Falschheit, ihr Gewissen mit vielfachen Sünden beladen, ihr Lebenswandel fluchwürdig und schändlich, so daß man sie selbst dann, wenn sie noch in der Kirche wären, hätte ausstoßen müssen. Und gerade weil sie sich ihrer Schuld wohl bewußt sind, wagen sie es nicht, zu kommen oder der Schwelle der Kirche sich zu nahen, sondern sie durchirren draußen die Provinz1, um die Brüder zu umgarnen und zu berauben, und obwohl sie allgemein schon hinreichend bekannt und um ihrer Schandtaten willen allenthalben ausgeschlossen sind, fahren sie auch noch zu euch hinüber. Denn dazu haben sie doch nicht die Stirne, sich uns zu nähern oder vor uns zu treten, da es ja die ärgsten und schwersten Verbrechen sind, die ihnen die Brüder zur Last legen. Wollen sie es auf unseren Urteilsspruch ankommen lassen, so mögen sie nur kommen! Können sie dann etwas zu ihrer Entschuldigung und Verteidigung anführen, so wollen wir zusehen, wie es mit ihrem Reuegefühl steht und welchen Nutzen die Bußfertigkeit verspricht, die sie mitbringen. Keinem wird hier die Kirche verschlossen, und auch der Bischof versagt sich keinem. Unsere Geduld, unser Entgegenkommen und unsere Güte ist den Kommenden sicher. Ich wünschte nur, es möchten alle wieder den Weg zur Kirche finden, ich wünschte nur, es möchten unsere Streitgenossen insgesamt im Heerlager Christi und in den Behausungen Gottes, des Vaters, sich zusammenschließen. Alles will ich zurückstellen, vieles übersehen, nur von dem Eifer und dem Wunsche beseelt, die Brüder zu sammeln. Selbst ihre Vergehungen gegen Gott untersuche ich nicht mit der vollen richterlichen Strenge. Fast mache ich selbst mich schuldig, da ich ihre Verfehlungen mit übertriebener Nachsicht behandle. Mit bereitwilliger und herzlicher Liebe umarme ich alle, die bußfertig zurückkehren und ihre Sünde mit demütiger und aufrichtiger Reue bekennen.
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Offenbar ist hier ganz Nordafrika gemeint, neben dem prokonsularischen Afrika also auch Numidien und Mauretanien. ↩