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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Cyprian of Carthage (200-258) Epistulae Briefe (BKV)
75. Brief

21. Kapitel

Was wird also, so fragen sie, mit denen geschehen, die von den Ketzern kamen und ohne die Taufe der Kirche zugelassen wurden? Sind sie aus der Welt abgeschieden, so zählen sie zu denen, die bei uns zwar unterrichtet wurden, aber noch vor der Taufe gestorben sind, und haben nicht geringen Nutzen von dem wahren Glauben, zu dem sie nach Verlassen des Irrtums gelangt waren, wenn sie auch vom Tode überrascht wurden und die Vollendung der Gnade nicht mehr erreichten. Diejenigen aber, die noch in der Welt verweilen, sollen die Taufe der Kirche erhalten, damit sie die Vergebung der Sünden erlangen können und nicht ohne die Vollendung der Gnade sterben, wenn sie infolge fremder S. 388 Anmaßung im früheren Irrtum verharren! Welche Sünde aber ist es für die Zugelassenen wie für die Zulassenden, daß jene so ohne weiteres sich die Gemeinschaft aneignen und den Leib und das Blut des Herrn berühren1, ohne vorher ihren Schmutz durch das Bad der Kirche abgewaschen und ihre Sünden abgelegt zu haben! Steht ja doch geschrieben: „Wer immer unwürdig von dem Brote ißt und von dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig an dem Leib und Blut des Herrn2.“


  1. Alle Gläubigen feierten damals das Abendmahl unter beiderlei Gestalt. ↩

  2. 1 Kor. 11, 27. ↩

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