22. Kapitel
[Forts. v. S. 388 ] Wir haben uns auch dahin entschieden, daß selbst jene, die von ehemaligen Bischöfen der katholischen Kirche getauft wurden, die sich auch später noch die Gewalt der geistlichen Weihe anmaßten, als ungetauft zu betrachten sind. Auch halten wir es so, daß alle, die von ihnen getauft wurden und zu uns kommen, wie Fremdlinge, die nichts empfangen haben, bei uns mit der einzigen und wahren Taufe der katholischen Kirche versehen werden, damit sie die Wiedergeburt des lebenspendenden Wassers erlangen. Und doch ist ein großer Unterschied zwischen einem, der nur wider Willen und unter der zwingenden Not der Verfolgung unterlegen ist, und jenem, der sich in ruchloser Absicht voll Vermessenheit gegen die Kirche empört oder gegen Christi Vater und Gott und den Schöpfer der ganzen Welt mit gottloser Zunge lästert. Und da schämt sich Stephanus nicht, zu versichern und zu behaupten, daß durch sie, die doch selbst mit allen möglichen Sünden behaftet sind, Vergebung der Sünden erteilt werden könne, gerade als ob das Bad des Heiles im Hause des Todes möglich wäre!