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Von den Einrichtungen der Klöster (BKV)
20. Woran man die vollkommene Reinheit des Herzens erkennt.
[Forts. v. S. 148 ] Das muß als die Vollendung und vollkommene Bewährung der Keuschheit gelten, wenn uns während der Ruhe kein Reiz der Wollust berührt und die durch die Gesetze der Natur bedingten Ausscheidungen unreiner Stoffe ohne unser Wissen vor sich gehen. Derartige unfreiwillige Samenergießungen gänzlich und für immer zu beseitigen, geht zwar über die Natur hinaus; sie jedoch auf das unvermeidlichste und seltenste Maß zu beschränken, so daß es Einen nur alle zwei Monate anzuwandeln pflegt, verräth eine sehr hohe Tugend. Indessen möge Dieß nach meiner eigenen Erfahrung gesagt sein, nicht nach der Meinung der Väter,1 welche auch die erwähnte Zeitdauer noch für kurz halten; sonst könnte man glauben, wenn ich sie in der von ihnen überlieferten Weise hätte angeben wollen, ich hätte vielleicht für die, welche in Folge ihrer Nachläßigkeit oder aus Mangel an Eifer von solcher Reinigkeit noch wenig Erfahrung haben, gar Unmögliches niederschreiben wollen.
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Vergl. die 22. Kollation. ↩
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Institutions de Cassien
20. Comment on reconnaît qu'on est vraiment chaste de coeur.
Nous pourrons croire que nous sommes arrivés à cette pureté, si aucune sensation voluptueuse ne vient troubler notre sommeil et si les accidents naturels se passent sans que nous nous en apercevions. Il est au-dessus de la nature de les retrancher complètement : mais nous devons, à force de vertu, les rendre de plus en plus rares1.
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Conf. XII, ch. XXII. ↩